Es gibt zwei Wege, sich von einer abgeschlossenen Versicherung zu trennen: Möglich ist ein Widerruf, sofern er rechtzeitig erfolgt und alle Fristen eingehalten werden.
Darüber hinaus kann jeder Versicherungsvertrag unter Einhaltung der Frist ordentlich gekündigt werden.
Allerdings gibt es auch Fälle, in denen dem Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht zusteht.
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Versicherungskündigung
Unter welchen Voraussetzungen ist eine Versicherungskündigung möglich? Welche Kündigungsfristen sind bei einer Versicherungskündigung zu beachten?
Ob und wie eine Versicherung gekündigt werden kann, diese Frage kann sich zu unterschiedlichen Anlässen stellen. Ein Versicherungsvertrag wurde vorschnell abgeschlossen?
Dieser Fehler lässt sich leicht reparieren, wenn man rechtzeitig handelt.
Binnen 14 Tagen nach Abschluss des Versicherungsvertrages ist ein Widerruf oder, falls das ausgeschlossen ist, ein Rücktritt möglich.
Auf beide Rechte müssen die Versicherungsgesellschaften ihre Kunden ausdrücklich hinweisen.
Voraussetzungen einer ordentlichen Kündigung
Wer in eine Versicherung mit günstigeren Versicherungsprämien wechseln möchte, wird regelmäßig von seinem Recht auf ordentliche Versicherungskündigung Gebrauch machen wollen.
Ordentliche Kündigung nach einem Jahr
Eine ordentliche Kündigung ist grundsätzlich möglich, wenn die Versicherung seit mindestens einem Jahr besteht.
Die Fristen sind unterschiedlich, je nach dem um welche Versicherung es sich handelt.
Kündigungsfristen bei den wichtigsten Versicherungsarten
Kfz-Versicherungen können mit einer Frist von einem Monat zum Jahresende gekündigt werden. Eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum jeweiligen Versicherungsende besteht bei folgenden Versicherungen:
Private Krankenversicherung und Krankenzusatzversicherung, Haftpflichtversicherungen (außer Kfz), Hausratversicherung, Rechtschutzversicherung, Wohngebäudeversicherung, Unfallversicherung.
Will man von der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung wechseln, muss eine Kündigungsfrist von 2 vollen Monaten beachtet werden.
Angebrochene Monate zählen nicht mit.
Mit einer Frist von einem Monat können gekündigt werden: Rentenversicherung, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Vorsorgeversicherung und sonstige Personenversicherungen.
Außerordentliche Kündigung
Eine außerordentliche Versicherungskündigung ist für den Versicherungsnehmer in drei Fällen möglich.
Zunächst einmal wenn das versicherte Risiko wegfällt (z.B. das Haus wird verkauft).
Veränderung der Versicherungsbeiträge
In der Praxis besonders wichtig ist der Fall, dass die Versicherungsbeiträge verändert (erhöht oder gesenkt) werden ohne gleichzeitige Veränderung des Versicherungsumfangs.
Bei Autoversicherungen und privaten Krankenversicherungen reicht allein die Erhöhung der Prämie.
Wurden Versicherungen vor 1994 abgeschlossen, müssen die Beiträge um mindestens 5 % steigen, um eine außerordentliche Versicherungskündigung zu rechtfertigen.
Die Kündigungsfrist beträgt hier 4 Wochen nach Erhalt des Informationsschreibens der Versicherung.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind es 8 Wochen seit dem Erstellungsdatum (nicht Poststempel) des Schreibens. Aus Gründen der Beweissicherung sollte das Schreiben gut aufgehoben werden.
Vollständig regulierter Schaden
Schließlich hat der Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht nach einem auch vollständig regulierten Schaden.
Dieses Recht besteht bei Rechtsschutz-, Haftpflicht- und Hausratsversicherungen nur, wenn die Versicherung den Schaden anerkannt und beglichen hat.
Bei der Hausratsversicherung reicht auch eine Prüfung des Schadens durch die Versicherung aus. Bei Sachversicherungen hat allerdings auch der Versicherer nach Schadensfällen ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Nicht voreilig kündigen
Eine Versicherungskündigung aus Anlass eines Wechsels sollte nicht ausgesprochen werden, bevor der neue Vertrag sicher unter Dach und Fach ist.
Auf unverbindliche Zusagen sollte man sich besser nicht verlassen. Ob und zu welchen Bedingungen der neue Vertrag zustande kommt, entscheidet sich häufig erst nach umfangreichen Untersuchungen oder Erhebungen (Vorschäden, Gesundheitsprüfungen usw.). S
pricht man die Versicherungskündigung vorschnell aus, riskiert man eventuell eine höhere Versicherungsprämie oder die neue Versicherung weigert sich sogar, einen Vertrag abzuschließen.
Anders als beim Abschluss einer Versicherung kann man eine voreilig ausgesprochene rechtswirksame Versicherungskündigung nämlich nicht rückgängig machen.
Widerruf
Der Widerruf bei Versicherungen soll Versicherungsnehmer vor dem übereilten Abschluss von unnützen Versicherungen schützen.
Er bewirkt praktisch, dass der Versicherungsvertrag nicht wirksam wird und Verpflichtungen daraus entfallen.
Fristen
Die Frist für den Widerruf einer Versicherung beträgt zwei Wochen, bei einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung 30 Tage.
Hat der Versicherungsvertrag eine Laufzeit von weniger als einem Monat, gibt es allerdings kein Widerrufsrecht.
Fristbeginn
Um die Widerrufsfrist in Gang zu setzen, muss der Versicherer dem Kunden die Versicherungsunterlagen vollständig zur Verfügung gestellt haben.
Der Versicherungsnehmer muss also den Versicherungsschein, das Produktinformationsblatt, die Versicherungsvertragsbedingungen und die Widerrufsbelehrung erhalten haben.
Rechtzeitige Ausübung des Widerrufs
Bei der Berechnung der Widerrufsfrist zählt der Tag des Eingangs nicht mit. Fällt der Fristablauf auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verlängert sich der Fristablauf bis zum nächsten Werktag.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht die Absendung des Widerrufsschreibens. Der Widerruf von Versicherungen ist grundsätzlich per Brief, Fax oder Email möglich.
Er braucht nicht begründet werden. Aus Gründen der Beweissicherung ist die Versendung als Einschreiben zu empfehlen.
Fehler in der Widerrufsbelehrung
Die Widerrufsbelehrung des Versicherers muss vollständig und ordnungsgemäß sein und beispielsweise die Adresse enthalten, an den der Widerruf zu richten ist sowie Hinweise zum Fristbeginn.
Fehlt die Widerrufsbelehrung oder ist sie unvollständig, wird die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt Der Widerruf der Versicherung ist dann auch noch nach Fristablauf, eben zu jeder Zeit möglich.
Versicherungsprämie schon gezahlt?
Was passiert, wenn die Versicherungsprämie bereits vor dem Widerruf bezahlt wurde? Der Versicherer muss die Beiträge innerhalb von 30 Tagen erstatten, abzüglich des Beitragsanteils für die Zeit bis zum Widerruf.
Wird der Widerruf erst nach langer Zeit ausgeübt, z.B. nach einigen Jahren, werden nur Beiträge des ersten Versicherungsjahres erstattet.
Der Versicherer darf auch diese Beiträge behalten, wenn die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen dem Widerruf der Versicherung vorausgegangen ist.
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