Mit einer Sterbegeldversicherung sollen Hinterbliebene von finanziellen Belastungen freigehalten werden, die durch den Todesfall des Versicherungsnehmers entstehen können. Vornehmlich geht es um die teils erheblichen Kosten für eine angemessene Bestattung.
Die Entscheidung, welche Form der Bestattung als angemessen empfunden wird, soll nicht von der Finanzierbarkeit abhängen, so argumentieren die Anbieter von Sterbegeldpolice.
Eine Sterbeversicherung ermögliche Angehörigen, die Wünsche des Verstorbenen unabhängig von der finanziellen Leistungskraft zu erfüllen.
Die Art der Bestattung kann eine Person unterschiedlich verbindlich regeln:
Eine Möglichkeit ist ein Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen, andere Möglichkeiten sind Bestattungsverfügungen von Todes wegen, wie Anordnungen im Testament in Erbverträgen oder in gesonderten Urkunden.
Sterbeversicherungen sind mit Blick auf ihren wirtschaftlichen Nutzen sehr umstritten. Verbraucherschützer kritisieren die Kombination aus Risikovorsorge und Kapitalbildung, deren Ergebnis unterdurchschnittliche Renditen auf das eingesetzte Kapital ist.
In einigen Fällen erreicht die Versicherungssumme nicht einmal den Gesamtbetrag der eingezahlten Prämien.
Der Bund der Versicherten setzt die Sterbegeldpolice auf Platz 1 der „Versicherungen, die Sie nicht brauchen“ und klassifiziert sie als geldzehrende Kapitallebensversicherung.
Tipps
Der erste Tipp lautet, keine Sterbegeldversicherung abzuschließen, wenn die Beiträge dafür selbst aufgebracht werden müssen.
Eigentlich wird jede andere Geldanlage (mit Ausnahme vielleicht einer klassischen Kapitallebensversicherung) besser verzinst.
Fällt die Entscheidung für eine Sterbegeldpolice, ist ein ausführlicher Versicherungsvergleich dringend zu empfehlen. Die Angebote unterscheiden sich erheblich im Leistungsumfang und bei den Beiträgen.
Prüfen Sie zuerst, ob nicht bereits bestehende Versicherungen Leistungen erbringen, mit denen eine angemessene Bestattung finanziert werden können.
Beispiele: Sterbevierteljahr der gesetzlichen Rentenversicherung, Sterbehilfe für Mitglieder des öffentlichen Dienstes, betriebliche Sterbekassen, Unfallversicherungen, bestehende Lebensversicherungen.
Zusätzliche Tarifbausteine sind teuer und grundsätzlich ohne großen Nutzen (Beispiel: Beitragsbefreiung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit).
Die Dauer der Ansparphase und die Art der Beitragsentrichtung haben Einfluss auf die Rendite.
Günstig ist die Zahlung eines Einmalbeitrags, sofern sie finanziell darstellbar ist. Verträge, deren Ansparphase zu einem festgesetzten Zeitpunkt endet, beispielsweise mit dem Erreichen des 65. Lebensjahres, sind ebenfalls günstig.
Sterbegeldversicherungen sind sogenannte Türöffnerprodukte.
Die Anbieter versuchen häufig, noch andere Versicherungsprodukte an den Mann zu bringen. Hüten Sie sich vor übereilten Entscheidungen.
Schließlich:Im Einzelfall kann eine Sterbegeldversicherung durchaus sinnvoll sein.
Das ist beispielsweise der Fall, wenn keine Hinterbliebenen vorhanden sind und ohne eine solche Versicherung eine angemessene Bestattung aller Voraussicht nach nicht finanziert werden kann.
Was ist eine Sterbegeldversicherung?
Die Sterbeversicherung lässt sich am einfachsten als Klein-Lebensversicherung definieren.
Sie gehören in die Kategorie der Kapitallebensversicherung in Kombination mit einem Risikoschutz. Die Versicherungssumme – besser die Ablaufleistung – wird mit dem Tod des Versicherungsnehmers, spätestens nach Vollendung des hundertsten Lebensjahres fällig.
Die Versicherungssumme bewegt sich in der Regel zwischen 2.500 Euro und 10.000 Euro. Sterbegeldversicherungen werden oft von sogenannten Sterbekassen angeboten.
Sie sind kleine Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, die ausschließlich oder überwiegend Sterbeversicherungen ausgeben.
Darüber hinaus vertreiben große Versicherungsgesellschaften ebenfalls Sterbegeldpolicen.
Da die gesetzlichen Krankenkassen seit 2004 das Sterbegeld gestrichen haben, besteht jetzt offenbar für Sterbeversicherungen eine echte Nachfrage.
Oft geschieht der Vertrieb über Bestattungsunternehmen, die Policen als Baustein und zur Finanzierung von Bestattungsvorsorgeverträgen anbieten.
Beiträge
Beiträge können monatlich, vierteljährlich oder als Einmalzahlung entrichtet werden. Die Höhe richtet sich im Wesentlichen nach dem Eintrittsalter, der gewünschten Versicherungssumme und der Laufzeit der Ansparphase.
Wird eine Police mit Gesundheitsprüfung gewählt, ist die Prämienhöhe zusätzlich vom Ergebnis der Prüfung abhängig.
Insgesamt erscheinen die Beiträge niedrig, was nicht heißt, dass Sterbegeldpolicen billig sind. Häufig wird damit geworben, dass Sterbeversicherungen ab einem Beitrag von 6 Euro abgeschlossen werden können.
Unter Berücksichtigung der oben genannten Faktoren können die monatlichen Beiträge aber schnell ebenso 40 oder 50 Euro betragen.
Einen recht guten Überblick vermittelt der Sterbegeldrechner von Tarifcheck 24. Der Rechner kann anonym genutzt werden.
Der Beitrag setzt sich aus drei Komponenten zusammen:
- Ausgleich der Kosten für Vermittlung und Verwaltung.
- Risikoanteil für Fälle, in denen die Versicherungssumme fällig wird, bevor sie durch den Sparanteil vollständig erbracht ist (während der Ansparphase).
- Sparanteil, mit dem die vereinbarte Versicherungssumme erwirtschaftet werden soll. Nur der Sparanteil verdient Zinsen.
Für die Dauer der Ansparphase gibt es unterschiedliche Modelle. So kann eine bestimmte Laufzeit vereinbart werden, zum Beispiel 20 Jahre.
Gebräuchlicher ist wohl die Vereinbarung eines festen Termins. Meistens ist die Sterbegeldversicherung ab einem Alter von 65 Jahren oder 85 Jahren beitragsfrei.
Ablaufleistung: wer erhält die Versicherungsleistung?
Die Sterbegeldversicherung wird ausgezahlt, sobald der Versicherungsfall eintritt. Geschieht dies während der Ansparphase, erhalten die Begünstigten die vereinbarte Versicherungssumme.
Bezugsberechtigt sind die Erben oder die im Vertrag angegebenen Begünstigten. Fällt der Versicherungsfall in die Wartezeit, gibt es Abschläge bei der Versicherungsleistung.
Ist die Ansparphase abgeschlossen, der Vertrag mithin beitragsfrei, wird ebenfalls die Versicherungssumme ausgezahlt.
Darüber hinaus können Überschussbeteiligungen aus der Verzinsung der Sparanteile in Betracht kommen. Auf entsprechende Vertragsbestimmungen achten!
Gesundheitsprüfung und Wartezeiten
Die meisten Anbieter verzichten auf eine Gesundheitsprüfung. Die ist wegen der geringen Versicherungssummen für die Versicherer in der Regel viel zu aufwendig.
Stattdessen sind die Sterbeversicherungen aber mit Wartezeiten ausgestattet, während der im Versicherungsfall nur eingeschränkt oder überhaupt nicht geleistet wird. Welche Einschränkungen es gibt, ist abhängig vom gewählten Tarif:
Einige Tarife zahlen die vereinbarte Versicherungssumme bei Unfalltod. Bei manchen Anbietern wird in solchen Fällen die Leistung sogar verdoppelt.
Oft werden nur die geleisteten Beträge erstattet.
Andere Tarife sehen Teilleistungen auf die Versicherungssumme vor.
Die Wartezeit beträgt 36 Monate, manchmal auch 24 Monate.
Tarife ohne Gesundheitsprüfung ermöglichen Sterbeversicherungen bei schweren Vorerkrankungen wie Schlaganfall oder permanenten Bluthochdruck.
Tarife mit Gesundheitsprüfung werden nicht von allen Anbietern zur Verfügung gestellt.
Werden solche Tarife gewählt, beginnt der volle Versicherungsschutz sofort nach Vertragsschluss.
Allerdings werden Risikoaufschläge auf die Beiträge erhoben zum Beispiel für Raucher, bei schweren Vorerkrankungen und für Personen, die eine gefahrgeneigte Arbeit ausüben.
Zudem kann der Abschluss bei bestimmten schweren Vorbelastungen ganz verweigert werden.
Steuerliche Behandlung
Die Versicherungssteuer ist bereits in den Beiträgen enthalten. Beiträge können bis zu den Höchstbeträgen als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden, Paragraf 10 Abs. 4 EStG.
Ablaufleistungen unterliegen nicht der Einkommenssteuer, wohl aber der Erbschaftssteuer, sofern die Erbschaft die Freibeträge übersteigt.
Sind die Begünstigten nahe Verwandte, wird eine Erbschaftssteuer wegen der hohen Freibeträge meistens nicht anfallen.
Pfändung, Insolvenz, Hartz-IV
Im Prinzip unterliegen die Ansprüche aus der Sterbegeldpolice der Pfändung. Allerdings gibt es einen pfändungsfreien Betrag, der nach der Rechtsprechung bei etwa 3.500 Euro des Rückkaufwertes angesetzt wird.
Bei Insolvenz gilt dieselbe Regelung in Bezug auf das Schonvermögen. Ansprüche können aber insolvenzfest gemacht werden, wenn beispielsweise unwiderruflich ein Bezugsberechtigter eingesetzt wird, der sich um die Bestattung kümmern soll.
Dies sind die Grundsätze. Mit Pfändung und Insolvenz zusammenhängende Fragen sind kompliziert. Deswegen sollte man sich immer rechtlich beraten lassen.
Für Hartz-IV-Empfänger und für Empfänger anderer Sozialleistungen gilt eine ähnliche Regelung.
Werden Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch in Anspruch genommen, können Beträge als Mehrbedarf eingestuft werden, wenn die zweckbestimmte Verwendung der Versicherungsleistung für die Bestattungskosten klar ist.
Die Versicherungssumme bleibt außer Betracht, wenn ihr Ansatz eine Härte bedeutet (Paragraf 90 Abs. 3 Satz 1 SGB XII).
Nach dieser Vorschrift werden Kosten für eine angemessene Bestattung samt Grabpflege nicht berücksichtigt. Wie hoch der Betrag sein darf, ist regional unterschiedlich.
Sterbegeldversicherung unnötig?
Sterbegeldversicherung ja oder nein? Diese Frage muss natürlich jeder für sich selbst beantworten.
Vielen mag eine Sterbegeldpolice die gewünschte Sicherheit und Ruhe geben. Auf Wirtschaftlichkeit mag dann wenig Wert gelegt werden.
Fest steht: Unter Renditegesichtspunkten rechnet sich eine Sterbeversicherung nicht.
Wie bei allen Produkten, die Kapitalvorsorge mit Risikovorsorge verbinden, ist die Rendite unbefriedigend, weil sie nur mit dem Sparbeitrag erwirtschaftet wird. Zudem ist der Beitragsanteil für die Verwaltung bei kleinen Versicherungssummen verhältnismäßig hoch.
Als Vorteil soll gelten, dass, anders als Risikoversicherungen, Sterbegeldpolicen noch bis ins hohe Alter abgeschlossen werden können.
Doch ist der Beitragsanteil für die Risikoabsicherung in solchen Fällen so hoch, dass manchmal bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht einmal die eingezahlten Beiträge herauskommen. Siehe auch Test.de – Sterbegeldversicherung.
Alternativen zur Sterbegeldpolice
Zur Absicherung der Beerdigungskosten können Sparpläne dienen. Wer besonders vorsichtig ist, kann zusätzlich noch eine Risikolebensversicherung abschließen.
Beide Bausteine, die getrennt abgeschlossen werden, müssen zusammen nicht mehr regelmäßige Beiträge benötigen, als eine vergleichbare Sterbegeldversicherung.
Sparpläne gibt es auf Finanzprodukt aller Risikoklassen. Angenommen, eine 35-jährige Person verzichtet auf eine Sterbegeldversicherung und spart stattdessen monatlich einen Betrag von 20 Euro.
Im Durchschnitt soll ein Zinssatz von 2 Prozent erzielt werden. Die gewählte Geldanlage ist also konservativ und risikoarm. Zinsen werden wieder angelegt, um den Zinseszinseffekt auszuschöpfen.
Nach 30 Jahren, mit 65 Jahren, stehen 9.842 Euro zur Verfügung. Eingezahlt wurden 7.200 Euro.
Der gesamte Ertrag beläuft sich auf 2.642 Euro. Wird zum Beispiel in einen Aktien ETF investiert, sind 5 Prozent Rendite realistisch. Das Endkapital beträgt in diesem Fall schätzungsweise 16.000 Euro, und die Erträge belaufen sich auf ungefähr 9.000 Euro.
Voraussetzung ist natürlich, dass der Sparplan konsequent durchgehalten wird. Aber die gleiche Voraussetzung gilt für Sterbegeldversicherungen mit ihrer langen Ansparphase.