Sparbriefe gehören zu den Geldanlagen, deren Rendite gegenüber anderen Finanzprodukten nicht sonderlich attraktiv erscheint. Sie haben aber dennoch besonders für sicherheitsorientierte Anleger einige Vorteile.

Die Konditionen von Sparbriefen stehen von vornherein fest. Sie sind einfach zu verstehen. Der Käufer weiß von Anfang an, wie hoch die Beträge sind, die er einsetzen muss, um einen bestimmten Ertrag zu erwirtschaften.

Ähnlich wie beim Festgeld und beim Tagesgeld bieten Internetbanken deutlich bessere Konditionen als Filialbanken.

Es lohnt sich also, die Onlineangebote mit in die Überlegungen einzubeziehen.

Termingelder wie Festgeld und Tagesgeld haben den Sparbrief in den letzten Jahren etwas in den Hintergrund gedrängt.

Je nach Ausgestaltung kann ein Sparbrief aber bei gleicher Nominalverzinsung Vorteile bieten, die bei Festgeldanlagen nicht möglich sind.

Tipps zum Sparbrief

Dem erstbesten Angebot einer Bank den Zuschlag zu geben, ist bei allen Geldanlagen niemals ein guter Rat. Hier ein paar Tipps für den Kauf von Sparbriefen:

Der Sparbrief ist eine Möglichkeit unter vielen sicheren Geldanlagen.

Bevor man sich für ihn entscheidet, sollten Anleger auch einen Blick auf ähnliche Geldanlagen gleicher Risikoklasse werfen, zum Beispiel Sparpläne, Wachstumssparen, Festgeld, Tagesgeld, Bausparverträge, vielleicht auch Euro-Geldmarktfonds oder kurzlaufende Anleihen erstklassiger Unternehmen.

Vergleichen lohnt immer. Besonders die Nominalverzinsung differiert unter den Banken erheblich.

Bekannte Fachzeitschriften und die Stiftung Warentest bieten ebenso aussagekräftige Vergleiche online an, wie spezialisierte Vergleichsportale beispielsweise Biallo.

Vergleichsmaßstab ist die mit dem Kapitaleinsatz jeweils jährlich erwirtschaftete Rendite.

Mit Zinsrechnern aus dem Internet lässt sich die Rendite schnell feststellen. Einkommenssteuer und Abgeltungssteuer können Renditen schmälern.

Die passende Laufzeit wählen. Je niedriger die Zinsen, desto kürzer sollte die Laufzeit sein, gegenwärtig höchstens zwei Jahre.

Sind die Zinsen dagegen hoch, empfehlen sich längere Laufzeiten. Gegebenenfalls stufenweise in Sparbriefe mit unterschiedlicher Laufzeit investieren (Sparbriefleiter).

Achtung! In Hochzinszeiten sind kurzlaufende Sparbriefe manchmal höher verzinst als solche mit langen Laufzeiten.

Manche Sparbriefe sind mit einer Nachrangabrede ausgestattet.

Dann besteht die theoretische Möglichkeit, das eingesetzte Kapital zu verlieren. Sparbriefe mit Nachrangabrede sind also nichts für sehr sicherheitsorientierte Anleger, selbst wenn die Nominalzinsen hoch sind.

Vorsicht beim Kauf angeblich besonders hoch verzinster Sparbriefe von Vermittlern. Vermittler verlangen bisweilen Kosten oder Gebühren, die die Rendite von vornherein belasten.

Was ist ein Sparbrief?

Ein Sparbrief ist eine von einem Geldinstitut ausgegebene Schuldverschreibung zu einem bestimmten Nennwert.

Sparbriefe sind grundsätzlich Rektapapiere, auch Namensschuldverschreibungen genannt. Anders als Inhaberschuldverschreibungen sind Namenspapiere nicht durch Übergabe frei handelbar, sondern es bedarf zusätzlich einer individuellen Abtretung.

Der Sparbrief ist als einmalige, festverzinsliche Kapitalanlage eine besondere Form des Sparvertrages.

Sämtliche Konditionen stehen von vornherein fest: Nennbetrag, Art und Höhe der Verzinsung je nach Sparbrieftyp, Laufzeit und Nebenabreden etwa zur Übertragbarkeit sowie zur Einlagensicherung.

Der Erwerb von Sparbriefen ist immer kostenlos. Weder muss ein Girokonto eingerichtet werden noch bedarf es eines Referenzkontos. Die Einrichtung eines Depots erübrigt sich ebenfalls.

Sparbriefe werden gemeinhin als mittelfristige Geldanlagen angesehen. Die Laufzeiten betragen zwischen einem und zehn Jahren.

Das Zinsniveau ist mit dem vom Tagesgeld oder vom Festgeld am ehesten vergleichbar und regelmäßig etwas höher als bei einfachen Spareinlagen.

Es gibt Mindestanlagesummen zwischen meistens 250 € und 2.500 €. Selten ist die Mindestanlage 5.000 €.

Der Sparbrief ist ein relativ junges Anlageprodukt. Der erste Sparbrief wurde von der Wiesbadener Volksbank entwickelt und am 15. April 1964 ausgegeben.

Wegen des zeitweise durchschlagenden Erfolgs des Spar Produkts folgten die Sparkassen 1967 mit dem so genannten Sparkassenbrief nach. Später entwickelten Privatbanken ähnliche Finanzprodukte.

Der Sparbrief ist eine Anlageform, welche sich an ein breites Publikum wendet. Hohe Transparenz und Kalkulierbarkeit der Geldanlage bei in normalen Zeiten vernünftigen Renditen ohne Anlagerisiko machen die Attraktivität für Sparer und Kleinanleger aus.

Einlagensicherung und Nachrangabrede

Deutsche Banken unterliegen zunächst der nach europäischem Recht geltenden Einlagensicherung in Höhe von zurzeit 100.000 €.

Darüber hinaus sind deutsche Geldinstitute grundsätzlich Mitglieder unterschiedlicher freiwilliger Einlagensicherungsfonds. Dadurch sind Sparbriefe wirtschaftlich betrachtet praktisch unbegrenzt abgesichert.

Private Banken gehören regelmäßig dem Einlagensicherungsfonds für Privatbanken, Sparkassen dem Einlagensicherungsfonds für Sparkassen und Genossenschaftsbanken einem besonderen Garantiefonds an.

Bei Banken aus dem Ausland gibt es eine vergleichbare freiwillige Zusatzabsicherung in der Regel nicht.

Sofern sie dem europäischen Recht unterliegen, gilt die 100.000 € Einlagensicherung. Sonst richtet sich die Einlagensicherung nach den jeweils geltenden Regelungen im Heimatland.

Ausländische Onlinebanken unterbreiten häufig attraktive Angebote. Anleger sollten sich aber immer über mögliche Besonderheiten bei der Einlagensicherung informieren.

Einige Banken sind dazu übergegangen, Sparbriefe mit Nachrangabreden anzubieten.

Die Nachrangabrede ist immer Bestandteil des Sparvertrages, zum Beispiel: "im Konkurs- oder Liquidationsfall wird das eingezahlte Kapital erst nach Befriedigung aller nachrangiger Gläubiger erstattet".

Sparbriefe mit Nachrangabrede unterliegen nicht der Einlagensicherung. Vielmehr müssen sich die Sparbriefinhaber ganz hinten anstellen, sofern ein Konkurs eintritt. Nicht alle Sparbriefe sind also hundertprozentig sicher, wenn das Ausfallrisiko auch eher ein theoretisches ist.

Auflösung und Verwertung von Sparbriefen

Mit Ablauf der vereinbarten Anlagefrist läuft der Sparbrief aus, und die vereinbarten Leistungen (beispielsweise eingezahlter Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen) werden fällig und ausgezahlt.

Sparbriefe sind vor Ablauf der festen Laufzeit allerdings nicht kündbar.

Die Herausgeber lassen sich ähnlich wie beim Festgeld in der Regel auf Kulanzlösungen nicht ein. Sie sind dazu rechtlich unter keinen Umständen verpflichtet, auch nicht bei Notlagen.

Kommt eine Kulanzregelung ausnahmsweise zustande, ist dies mit Gebühren und Vorschusszinsen zulasten des Sparbriefinhabers verbunden.

Bei der Wahl der Laufzeit müssen Investoren also in Betracht ziehen, dass sie ihr Kapital während der Laufzeit praktisch nicht umschichten können.

Kommt es zu einer Auflösung aus Kulanzgründen, sollten die Bedingungen dafür in jedem Fall schriftlich festgehalten und bestätigt werden.

Grundsätzlich ist es möglich, Sparbriefe zu beleihen oder zu verkaufen. Eine Beleihung zu 100 % des Nennwertes ist oft einfach und ohne SCHUFA möglich.

Allerdings handelt es sich dabei um ein recht schlechtes Geschäft, wenn die Soll-Zinsen des Darlehens die Rendite aus dem Sparvertrag übersteigen.

Unterdessen scheint es auch für Sparbriefe einen sogenannten Zweitmarkt zu geben. Verkäufe sind über Vermittler also ebenso möglich wie Käufe.

Der Verkauf wird durch die individuelle Abtretung der Ansprüche gegen das Kreditinstitut vollzogen. Er ist möglich, wenn der Sparvertrag Abtretungen nicht ausdrücklich ausschließt.

Allerdings wird sich ein Kauf eher lohnen als ein Verkauf. Denn die Käufer erhalten oft eine Extrarendite, die der Verkäufer neben den Gebühren für den Vermittler aufbringen muss.

Erbfall

Stirbt der Inhaber eines Sparbriefes, fällt das Wertpapier in die Erbschaft.

Der Sparbrief wird mit den Erben bzw. der Erbengemeinschaft zu den abgeschlossenen Konditionen weitergeführt.

Der Todesfall ist also kein Auflösungsgrund.

Besteuerung

Zinserträge aus Sparbriefen unterliegen der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Es gibt einen Sparer Pauschbetrag in Höhe von 801 € jährlich (1.602 € für Verheiratete). Liegt kein Freistellungsauftrag vor, führt die Bank die Abgeltungssteuer automatisch ab.

Anleger können aber vom Veranlagungswahlrecht Gebrauch machen. Das ist sinnvoll, wenn der persönliche Einkommenssteuersatz unter dem der Abgeltungssteuer liegt.

Die Abgeltungssteuer muss in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Das Finanzamt erstattet dann den Differenzbetrag.

Durch die Steuerpflicht können die Renditen erheblich leiden, vor allem wenn Erträge erst zum Laufzeitende einmalig ausgezahlt werden.

In solchen Fällen werden die Erträge, die im Zeitpunkt der Auszahlung zu versteuern sind, die steuerfreien Pauschbeträge oft übersteigen.

Sparbrieftypen

Es gibt eine Reihe verschiedener Arten von Sparbriefen, die sich vor allem nach der Form der Zinsausschüttung unterscheiden.

Manche Sparbrieftypen sehen eine flexible Verzinsung vor. Die Veränderung von Zinssätzen mit zunehmendem Zeitablauf wird aber immer im Voraus fest vereinbart.

Aufgezinster Sparbrief

Die Zinsen verbleiben zunächst bei der Bank und werden erst mit Laufzeitende zusammen mit dem eingesetzten Kapital ausgezahlt.

Der Anleger kauft den Sparbrief zum Nennbetrag.

Vorteil: Der Zinseszinseffekt erhöht vor allem bei langlaufenden Sparbriefen die Rendite spürbar.

Nachteil: Abgeltungssteuer fällt mit der einmaligen Auszahlung der relativ hohen Erträge an.

Während der Laufzeit können Zinserträge weder verbraucht noch anderweitig angelegt werden.

Abgezinster Sparbrief

Am Ende der Laufzeit wird der Nennwert des Sparbriefes ausgezahlt. Beim Kauf wird der niedrigere Barwert bezahlt.

Der Barwert errechnet sich aus dem Nennwert abzüglich von Zins und Zinseszins.

Auch hier fällt der Ertrag, die Differenz aus Barwert und Nennwert zum Laufzeitende an mit den möglichen negativen steuerlichen Auswirkungen.

Der Vorteil liegt in der hohen Kalkulierbarkeit. Ausgezahlt wird immer exakt der Nennwert.

Sparbrief mit Zinsauszahlung

Die Zinsen werden jährlich sehr selten auch monatlich gutgeschrieben und ausgezahlt. Am Laufzeitende wird der Nennwert erstattet, zu dem der Anleger den Brief erworben hat.

Vorteil: Verfügbarkeit der Zinsen nach jeweiligem Ablauf der Zinszahlungsperiode für Konsum oder zur Neuanlage in attraktivere Geldprodukte.

Nachteil: Zinseszinsen fallen nicht an.

Sparbrief mit variabler Verzinsung

Mit zunehmender Laufzeit steigt oder fällt der Nominalzins entsprechend der vorher festgeschriebenen Vereinbarung.

Fallende Nominalzinsen kommen während Hochzinsphasen vor, wenn die ausgebende Bank von einer Verringerung der Marktzinsen während der Laufzeit ausgeht.

Steigende Zinsen mit zunehmender Laufzeit sind aber der Normalfall. Hierbei gibt es einige Besonderheiten.

Manchmal ist eine kurzfristige Verfügbarkeit des eingesetzten Kapitals vertraglich zugelassen.

Die Rendite eines Sparbriefes mit variabler Verzinsung mit der einer Sparbriefanlage mit fester Verzinsung zu vergleichen, ist außerdem etwas trickreich.

Verglichen werden sollte immer die jährliche Durchschnittsrendite über die gesamte Laufzeit. Festzinsangebote können eine höhere Gesamtrendite erwirtschaften als variable Sparbriefe.

Sparbrief mit Ratenzahlung

In vereinbarten Intervallen werden nicht nur Zinsen ausgeschüttet, sondern auch Teilbeträge des Nennwerts zurückgezahlt.

Der Vorteil ist die Verfügbarkeit des Betrages aus Zinsen und Teilnennwert.

Der Nachteil sind Zinsverluste durch die Teilerstattung des Nennwerts.

Vergleich mit ähnlichen Sparprodukten

Neben Sparbriefen gibt es eine Reihe weiterer Sparverträge und Anlageprodukte, die bei gleicher Risikoklasse in etwa gleiche Renditen erzielen.

Auch solche Anlageprodukte unterliegen grundsätzlich der Einlagensicherung.

Spareinlage oder Sparbuch

Die Zinsen hierfür können deutlich geringer und je nach Vereinbarung auch variabel sein.

Allerdings können in bestimmter Höhe jederzeit Beträge ohne Strafzinsen abgehoben werden (zum Beispiel 2.000 €).

Möglich ist auch die Vereinbarung längerer Kündigungsfristen als die gesetzliche Frist mit der Folge höherer Verzinsung.

Wachstumssparen

Dieses Finanzprodukt funktioniert so ähnlich wie ein Sparbrief mit variabler, steigender Verzinsung.

Es wird ein Wachstumsgeldvertrag abgeschlossen, der die Zinsvereinbarung und die Laufzeit sowie den zu zahlenden Einmalbetrag enthält.

Die Laufzeit kann individuell vereinbart werden, und es gibt anders als beim Sparbrief die Möglichkeit der flexiblen Verfügbarkeit über die Kapitalanlage meistens unter Einhaltung einer Mindestlaufzeit oder einer bestimmten Kündigungsfrist.

Anleger profitieren vom Zinseszinseffekt.

Allerdings können die steigenden, variablen Zinssätze über die tatsächliche Rendite hinwegtäuschen, vor allem, wenn die Zinsen zunächst niedrig sind und erst sehr spät besonders deutlich ansteigen.

Die Rendite ist dann häufig geringer als bei festverzinslichen Sparprodukten.

Festgeld

Diese Form der Geldanlage ähnelt dem Sparbrief am ehesten. Beide Arten der Kapitalanlage sind vom Zinsniveau her vergleichbar und verfügen über feste Laufzeiten ohne die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung.

Sie unterliegen der Einlagensicherung.

Festgeld hat aber weniger Gestaltungsmöglichkeiten. Meistens werden die Zinsen zum Laufzeitende oder zum Jahresende ausgezahlt.

Automatische Zinseszinsen fallen dann nicht an.

Zur Abwicklung von Zahlungsvorgängen ist ein Referenzkonto erforderlich. Dabei kann es sich um das hauptsächlich genutzte Girokonto des Anlegers handeln.

Festgeld lässt sich darüber hinaus schwerer beleihen als Sparbriefe.

Ein Verkauf ist nicht möglich.

Tagesgeld

Die Verzinsung ist beim Tagesgeld in der Regel etwas höher als beim Festgeld und bei Sparbriefen mit kurzer Laufzeit.

Jedenfalls gilt dies in normalen Zeiten mit angemessenem Zinsniveau.

Das Geld ist täglich verfügbar, aber die Zinsen können, jedenfalls theoretisch, ebenfalls täglich geändert werden.

Zinsgarantien gibt es nur bei Lockvogelangeboten für Neukunden.

Sparobligationen

Sparobligationen sind Sparprodukte, die mit einem Anschlussgeschäft verbunden sind.

Beispiel: Der Anleger leistet regelmäßig verzinste Sparbeiträge. Wird ein bestimmter Betrag erreicht, beispielsweise 20.000 €, werden dafür automatisch Wertpapiere wird gekauft.

Die Kombination der Spar Obligationen mit einem sich anschließenden Wertpapierkauf stellt den Regelfall dar.

Bausparverträge

Hierbei handelt es sich um eine Kombination aus Sparvertrag und Baudarlehen, die der Finanzierung von Bauvorhaben aller Art gehen soll.

Die Bausparphase beträgt meistens wenigstens fünf Jahre. Die Guthabenverzinsung ist in der Regel geringer als beim Sparbrief oder beim Termingeld.

Darlehenszinsen können etwas höher als beim normalen Immobilienkredit sein.

Ein Vorteil der Bausparverträge liegt in der Kalkulierbarkeit der Finanzierung.

Vorteile und Nachteile bei Sparbriefen

Relativ niedrige Renditen bei gleichzeitiger Festlegung der Kapitalanlage über verhältnismäßig lange Zeiträume, das sind die Nachteile vor allem in Zeiten mit geringer Verzinsung.

Eine Umschichtung in attraktivere Geldanlagen ist praktisch nicht oder nur unter spürbaren Verlusten möglich.

Allerdings kann dieser Nachteil durch sogenannte Sparbriefleitern etwas abgeschwächt werden.

Bei einer Sparbriefleiter investiert der Anleger nacheinander in unterschiedliche Sparbriefe mit verschiedenen Laufzeiten.

Auf diese Weise kann ein Teil des angelegten Kapitals beispielsweise einmal im Jahr frei werden und zur Neuanlage zur Verfügung stehen.

Nachrangige Sparbriefe haben den weiteren Nachteil, dass niedrige Zinsen nicht mit erhöhter Sicherheit durch die Einlagensicherung kombiniert werden können.

Der Vorteil von Sparbriefen liegt in der Kalkulierbarkeit. Der Anleger weiß vor Abschluss des Sparvertrages genau, was ihm das angelegte Geld einbringt und wann Erträge ausgezahlt bzw. Nennwerte erstattet werden.

Die Renditen sind niedrig aber doch höher als bei anderen herkömmlichen Sparprodukten wie dem Sparbuch.

Der Einlagensicherung unterliegende Sparbriefe sind mündelsicher. Sie eignen sich als Geldanlage für Kinder oder Enkelkinder.

Viele Sparkassen und Volksbanken, auch Privatbanken, stellen darauf zugeschnittene Produkte unterschiedlicher rechtlicher Konstruktion zur Verfügung.

So kann zum Beispiel ein ausschüttender Sparvertrag für das Kind abgeschlossen werden, der zur Konfirmation oder zur Volljährigkeit fällig wird.

Die Zinszahlungen werden auf ein Kinderkonto überwiesen. Wenn gewünscht, kann das Kind über die Zinsen frei verfügen. Auf diese Weise kann das Kind den Umgang mit Geld und angelegtem Kapital lernen.