Sie haben die lange Ansparphase einer Kapitallebensversicherung tapfer durchgehalten. Nun ernten Sie die Früchte Ihres Durchhaltevermögens. Die Laufzeit ist zu Ende, und die Ablaufleistung wird ausgezahlt.
Geschieht dies in unmittelbarer Nähe des Rentenalters oder sogar nach Eintritt in den Ruhestand, können Sie zu fast 100 % sicher sein:
Ihr Lebensversicherer wird Ihnen ein Folgeprodukt anbieten – eine Sofortrente mit Einmalzahlung.
Sicher ist, dass Sofortrenten für Versicherungsgesellschaften und Makler kein ganz so schlechtes Geschäft darstellen.
Aber wie schneidet der Verbraucher dabei ab? Darüber gibt es sehr unterschiedliche Meinungen.
Wahrscheinlich lässt sich diese Frage generell auch gar nicht beantworten. Je nach den persönlichen Verhältnissen und Bedürfnissen kann sich der Abschluss einer Sofortrente nach dem Einzahlen eines Einmalbetrages anbieten oder nicht.
Natürlich muss der aufzubringende Einmalbeitrag nicht ausschließlich aus einer Kapitallebensversicherung stammen.
Die Frage nach einer Sofortrente stellt sich für jeden, der einen größeren Betrag zur Verfügung hat und diesen für seine zusätzliche, private Altersversorgung verwenden möchte.
Dabei kann es sich zum Beispiel um Abfindungen aus einem Arbeitsvertrag, Mittel aus einem Wertpapierdepot oder einen Geldbetrag handeln, der nach Ablauf eines Sparvertrages zur Verfügung steht.
Was ist eigentlich eine Sofortrente?
Im Grundsatz ist die Definition einfach:
Der Versicherungsnehmer leistet an die Versicherungsgesellschaft oder einen anderen Anbieter eine nennenswerte Einmalzahlung und erhält daraus entweder eine Leibrente bis an sein Lebensende oder eine zeitlich begrenzte Rente, deren Laufzeit im Vertrag geregelt ist.
Sofortrenten sind also eine besondere Art von Kapitallebensversicherungen.
In der Regel beginnt die Rentenzahlung unmittelbar nach Ablieferung der Einmalzahlung an den Versicherer.
Möglich ist aber ebenso ein Zahlungsaufschub, wenn für den Rentenbeginn ein bestimmtes Datum vereinbart wird.
Die Sofortrente unterscheidet sich von der „aufgeschobenen privaten Rentenversicherung, deren Leistungen erst nach einer längeren, im Vertrag vereinbarten Ansparphase erbracht werden.
Die Höhe der regelmäßigen Rentenzahlungen hängt zunächst einmal vom Einmalbetrag ab. Ausschlaggebend ist darüber hinaus das Alter des Versicherungsnehmers.
Wie bei allen Kapitallebensversicherungen, garantiert der Versicherer eine bestimmte Verzinsung des eingesetzten Kapitals und gewährt darüber hinaus variable Überschussbeteiligungen, sofern solche in einem vorgegebenen Zeitpunkt (ein Jahr) anfallen. Abschlusskosten und Verwaltungsgebühren minimieren die Erträge.
Wird eine Leibrente auf Lebenszeit abgeschlossen, besteht eine wichtige Besonderheit. Wenigstens der garantierte Teil der Rente wird bis zum Lebensende ausgezahlt. Das geschieht selbst dann, wenn die eingesetzte Einmalzahlung lange verbraucht ist.
Umgekehrt werden allerdings Zahlungen an die Erben nicht geleistet, sofern die versicherte Position stirbt, bevor das Kapital verbraucht wird. Bei einer Sofortrente auf Lebenszeit wird vom eingesetzten Kapital grundsätzlich nichts erstattet.
Der Versicherer wird also eine Art Mischkalkulation vornehmen. Verluste aus sehr langlaufenden Sofortrenten werden ausgeglichen durch Gewinne aus Verträgen, die mit früh versterbenden Versicherungsnehmern geschlossen werden.
Bei positiver Bilanz sollen die Gewinne der Versicherungsgemeinschaft in Form etwas höherer Renten zugutekommen.
Ob der Versicherungsnehmer eine Sofortrente kündigen kann, ist eine etwas delikate Frage. Manchmal wird in Beiträgen zur Sofortrente der Eindruck erweckt, dass diese Form der Lebensversicherung nicht kündbar ist. Jedenfalls soll es dies gelten, wenn eine lebenslange Leibrente vereinbart wird.
In der Regel sind aber Lebensversicherungen grundsätzlich jederzeit kündbar. Allerdings ist eine solche außerplanmäßige Kündigung mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen für den Versicherungsnehmer verbunden.
Bevor eine Sofortrente mit Einmalzahlung abgeschlossen wird, sollte die Frage einer Kündigungsmöglichkeit ausdrücklich geklärt werden.
Sind die Versicherungsbedingungen insoweit unklar, empfiehlt sich eine Nachfrage. Geklärt werden sollten darüber hinaus die Konsequenzen einer Kündigung.
Formen der Sofortrente
Die Versicherungswirtschaft hat sich gegenüber dem im Vorkapitel beschriebenen Grundsatz eine Reihe von Abwandlungen einfallen lassen.
Sie beziehen sich auf die Entwicklung der Rentenzahlungen, zeitliche Begrenzung der Rente und auf den Hinterbliebenenschutz.
Konstante Sofortrente
Der Versicherungsgeber zahlt an den Versicherungsnehmer immer die gleiche Rente, und zwar während der gesamten Laufzeit.
Diese Variante kann nicht empfohlen werden, weil sie der Geldwertentwicklung in keiner Weise Rechnung trägt.
Die Wirkung der Inflation wird häufig deutlich unterschätzt.
Je nach jährlicher Inflationsrate kann die Kaufkraft sich in zehn Jahren beispielsweise halbieren.
Der inflationsbedingte Wertverfall einer konstanten Sofortrente widerspricht natürlich dem Versicherungsgedanken.
Dynamische Sofortrente
Im ersten Jahr der Rente wird ein Grundbetrag gezahlt. Dieser Betrag kann niemals unterschritten werden.
In den folgenden Jahren steigen die Rentenzahlungen im Rahmen der erwirtschafteten Überschussbeteiligungen.
Sie sind also „dynamisch“. Diese Dynamik wird mit einer etwas geringeren Anfangsrente bezahlt, als die konstante Variante sie bietet.
Verbraucherschützer empfehlen, wenn überhaupt, dynamische Versicherungen. Diese Form bietet in gewisser Weise Schutz vor Entwertung der Rentenzahlungen durch Inflation.
Dynamische Sofortrenten sind aber keinesfalls vollständig inflationsgeschützt. Sie steigen nicht mit der Inflationsrate, sondern sie sind abhängig von der erwirtschafteten Überschussbeteiligung.
Theoretisch kann die Überschussbeteiligung in einem Jahr sogar entfallen, weil keine über die Garantieleistungen hinausgehenden Erträge erwirtschaftet wurden.
Eine Variante ist die Teildynamik. Die Anfangsrente ist etwas höher als bei der dynamischen Sofortrente, dadurch sind die jährlichen Steigerungsraten etwas niedriger.
Diese Form der Sofortrente fängt Inflationsrisiken in einem gewissen Umfang ebenfalls auf, wenn auch nicht in demselben Ausmaß wie eine volldynamische Rente.
Rente mit Garantiezeit
Eine herkömmliche Sofortrente verfällt mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Ist eine Rentengarantiezeit vereinbart, so erhält die im Vertrag genannte bezugsberechtigte Person weiter Rentenzahlungen, bis die vereinbarte Garantiezeit abläuft.
Diese Variante der Sofortrente bietet während der vereinbarten Garantie einen gewissen Hinterbliebenenschutz.
Garantiezeiten zwischen fünf Jahren und zwanzig Jahren sind in der Regel möglich. Je kürzer die Garantiezeit ist, desto höher ist die monatliche Rente.
Insgesamt aber führt die Vereinbarung einer Rentengarantiezeit zu geringeren Rentenzahlungen. Der Hinterbliebenenschutz hat also seinen Preis.
Neben der Garantiezeit gibt es noch andere Möglichkeiten, Hinterbliebene im Rahmen einer Sofortrente abzusichern.
So kann die Rückführung nicht verbrauchter Beiträge vereinbart werden oder eine Hinterbliebenenrente als besonderer Baustein.
Steuern und Krankenversicherung
Empfänger von Sofortrenten müssen den in den Renten enthaltenen Ertragsanteil versteuern. Der Ertragsanteil richtet sich nach dem Alter im Zeitpunkt des Rentenbeginns. Mit zunehmendem Alter verringert er sich. Paragraf 22 EStG enthält folgende Regelung (Stand: September 2021):

Wiedergegeben ist ein Auszug aus der Tabelle. Sie reicht von einem Lebensalter bis ein Jahr (59 % Ertragsanteil) bis zu einem Lebensalter ab 97 Jahren (1 % Ertragsanteil).
Selbst wer mit 100 Jahren eine Sofortrente eingeht, kommt also, jedenfalls rechnerisch, um eine kleine Steuer nicht herum.
Die relativ moderate Besteuerung von Sofortrenten ist ein Pluspunkt.
Da die Besteuerung nach den persönlichen Steuersätzen vorgenommen wird, dürften viele Personen mit geringer Rente keine oder nur wenig Steuern zu zahlen haben.
Soweit ersichtlich, müssen gesetzliche Krankenkassenbeiträge auf die Leistungen aus der Sofortrente nicht erbracht werden.
Vorteile und Nachteile
Was taugt eine Sofortrente mit Einmalzahlung? Wird eine solche Rente ausschließlich unter Renditegesichtspunkten betrachtet, ist das Urteil eindeutig: „gar nichts“.
Vor allem in Zeiten niedriger Zinsen werden kaum nennenswerte Überschussbeteiligungen erwirtschaftet. Die Erträge sind zudem durch Zusatzkosten wie Maklergebühren oder Verwaltungskosten belastet.
Der wesentliche Nachteil ergibt sich allerdings aus der Natur der Sofortrente mit Einmalzahlung selbst.
Versicherungsgesellschaften müssen zwangsweise die von ihnen angebotenen Sofortrenten so kalkulieren, dass voraussichtlich keine oder nur unwesentliche Verluste für den Versicherer entstehen.
Die Folge: Lange nicht alle Rentenempfänger erhalten während der Rentenzeit den eingezahlten Einmalbetrag zurück.
Einige Kritiker werfen den Versicherern vor, zu vorsichtig bei der Kalkulation zu sein und von überzogenen Lebenserwartungen auszugehen.
Damit sich die Investition unter Renditegesichtspunkten lohnt müssen Versicherte regelmäßig 90 Jahre oder älter werden.
Die reine Betrachtung unter Renditegesichtspunkten lässt jedoch den Versicherungsaspekt außer Betracht.
Sofortrenten sind sicher und kalkulierbar. Zudem ist die Besteuerung gering. Für viele Rentner können dies Ausschlag gebende Gründe zum Abschluss eines solchen Rentenprodukts sein.
Tipps zur Sofortrente
Sofortrenten mit Einmalzahlung empfehlen sich am ehesten, wenn eine private Zusatzversorgung erforderlich ist, um den Grundbedarf, die normalen Lebenshaltungskosten, abzudecken. In diesen Fällen greift der Versicherungsaspekt durch.
Zu empfehlen sind ausschließlich Rentenprodukte, die vollständig dynamisiert sind. Nur solche Renten bieten die Chance auf einen irgendwie gearteten Inflationsausgleich.
Sofortrenten sind eine Spekulation darauf, dass ein hohes Alter erreicht wird. Manche Beiträge aus dem Internet empfehlen deshalb besonders gesunden Versicherungsnehmern, eine Sofortrente mit Einmalzahlung abzuschließen.
Inwieweit ein solcher Ratschlag wirklich weiterhilft, mag dahingestellt sein. Wenn ihm gefolgt wird, dann richtig. Ein Gentest gibt am ehesten Aufschluss über versteckte Krankheiten und über die Lebenserwartung.
Die Sofortrente dient der Absicherung des Lebensstandards des versicherten Rentners. Mit anderen Versorgungsleistungen oder Versicherungsleistungen sollte sie nicht verknüpft werden. Dies gilt auch für die Hinterbliebenenversorgung.
Unseres Erachtens sollte immer eine lebenslange Leibrente gewählt werden.
Bei der Geldanlage ist es immer am besten, auf mehreren Hochzeiten zu tanzen. Diversifikation schützt vor Verlusten, ist aber nicht immer machbar.
Wer aber über ausreichendes Kapital verfügt, sollte neben der Sofortrente weitere Anlageprodukte in Betracht ziehen, insbesondere ETFs auf Aktienindices.
Insolvenzen von Versicherungen mit der Folge, dass Verpflichtungen aus Kapitalversicherungen nicht mehr erfüllt werden können, kommen in Deutschland praktisch nicht vor.
Dennoch ist es sinnvoll, nicht nur auf günstige Angebote zu achten, sondern auch auf Solvenz und Leistungsfähigkeit. Aufschluss ergeben die Ratings der bekannten Agenturen.
Anbieter von Sofortrenten mit Einmalzahlung können gut oder schlecht wirtschaften.
Entsprechend gibt es geringe Unterschiede bei der Höhe der Rentenauszahlungen. Vergleiche sind online möglich.
Sogenannte Direktversicherungen mit Onlineabschluss sind in der Regel etwas günstiger als Offline Angebote.
Biallo bietet einen guten Vergleichsrechner. Auch mit Tarifcheck24 lassen sich
wenn die Voreinstellung „Einmalzahlung“ gewählt wird.
Alternativen
Eine grundlegende Alternative, die in jedem Fall in Betracht gezogen werden sollte, ist der Schuldenabbau.
Wer noch Schulden auf seinem Eigenheim hat, kann überlegen, ob die Entschuldung nicht mehr oder genauso viel bringt, wie eine Sofortrente.
Wer schuldenfrei ist, hat mehr Mittel zur Darstellung seines Grundbedarfs zur Verfügung.
Als Alternative zu Sofortrenten mit Einmalzahlung werden häufig Bankentnahmepläne mit oder ohne Kapitalverzehr empfohlen.
Üblich sind Laufzeiten zwischen 5, 10 oder 20 Jahren. Sind die Zinsen niedrig, sind langfristige Bankentnahmepläne nicht zu empfehlen.
Die Renditen sind schlichtweg zu gering. Es gibt zudem Fondsentnahmepläne, bei denen aber auf die Kosten geachtet werden sollte.
Unter Renditegesichtspunkten für Personen, die ihren Grundbedarf anderweitig abdecken können, kommt unseres Erachtens am ehesten eine Art „Sofortrente Marke Eigenbau“ in Betracht.
Dabei werden unterschiedliche Assetklassen miteinander kombiniert. Ein Teil des Betrages wird zum Beispiel in Festgeld und/oder Tagesgeld angelegt.
In der gegenwärtigen Niedrigzinsphase sollte darauf geachtet werden, sich bei Festgeld nicht allzu lange zu binden. Ein bis zwei Jahre sind sinnvoll.
Ein weiterer Teil wird in börsengehandelte Indexfonds (ETFs) angelegt.
Zunächst empfehlen sich Fonds, die mit Aktienindices unterlegt sind. Mit zunehmendem Alter kann zur Begrenzung des Risikos auf Rentenfonds umgestiegen werden.
Wichtig ist, auf die Qualität der Surrogate zu achten und beispielsweise in keine exotischen Aktienindices von Drittländern zu investieren.
Eine solche selbstgebaute Sofortrente hat zwei Vorteile: Sie verspricht höhere Rendite als die von Versicherungsgesellschaften angebotenen Rentenprodukte und sie ist deutlich flexibler.
Anleger können Kapital umschichten oder bei Bedarf ohne Einbußen einzelne Geldanlagen ganz auflösen.