Renovierungskredite dienen zur Fremdfinanzierung von werterhaltenden Maßnahmen an einer Immobilie. Modernisierungskredite werden hingegen für wertsteigernde Maßnahmen am Haus vergeben.
Dienen die geplanten Veränderungen an der Immobilie einem bestimmten Zweck, wie beispielsweise der Einsparung von Energie oder dem Umbau für altersgerechtes Wohnen, kommen KfW Kredite oder landesrechtliche Fördermaßnahmen in Betracht.
Viele Banken sind dazu übergegangen, spezielle Darlehen zur Renovierung oder zur Modernisierung anzubieten.
Die Bedingungen sollten in der Regel günstiger sein als bei normalen Konsumentenkrediten.
Grundsätzlich macht es bei den Konditionen so gut wie keinen Unterschied, ob mit dem Kredit die Finanzierung von Renovierungen oder von Modernisierungen erfolgen soll.
Der hier vorgestellte Renovierungskredit Vergleich sowie die vorgestellten Anbieter können dabei behilflich sein, Renovierungskredite oder Modernisierungskredite günstig online abzuschließen.
Spezielle Renovierungskredite werden aber auch von zumeist regionalen Filialbanken wie Sparkassen oder Volksbanken angeboten.
Tipps zum Renovierungskredit
Eigenfinanzierung ist wirtschaftlich günstiger als jede Fremdfinanzierung, es sei denn, die Rendite des Eigenkapitals übersteigt die Kreditkosten.
Dennoch sollte nicht jeder vorhandene Pfennig zur Renovierung eingesetzt werden. Eine Barreserve von zwei Monatsgehältern ist sinnvoll.
Je kürzer die Kreditlaufzeit ist, desto günstiger ist die Fremdfinanzierung.
Verbraucherfreundlich sind flexible Kreditbedingungen wie Sondertilgung ohne Zusatzkosten, die Möglichkeit der Tilgungsaussetzung oder die Einräumung vorzeitiger Kündigungsrechte.
Können Grundbucheinträge vermieden werden, ist das oft von Vorteil.
Der Kreditbetrag sollte so gewählt werden, dass ein "Puffer" für unvorhergesehene Kosten vorhanden ist. Die spätere Aufstockung eines Renovierungskredits kann kompliziert und verhältnismäßig teuer sein.
Eigenleistungen werden oft zu hoch angesetzt. Eine realistische Einschätzung erspart böse Überraschungen.
In einigen Fällen sind staatliche Förderungen möglich (KfW Darlehen, Landesförderungen, Wohnriester). Sie müssen rechtzeitig vor Maßnahmebeginn beantragt werden.
Anstehende Renovierungen oder Modernisierungen können Anlass sein, die gesamte Hausfinanzierung neu zu ordnen. Teure Altschulden können beispielsweise unter Einbeziehung des Finanzbedarfs für die Sanierung umgeschuldet werden.
Spezielle Renovierungskredite mit besonders günstigen Zinssätzen werden weniger von reinen Internetbanken vergeben, sondern eher von Regionalbanken wie Sparkassen und Volksbanken. Kreditnehmer sollten Darlehensanfragen auch bei diesen Banken stellen.
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, Renovierungen oder Modernisierungen fremdzufinanzieren. Welche sinnvoll ist, richtet sich vor allem nach dem Umfang des Finanzierungsbedarfs.
Darüber hinaus kann die Bonität des Kreditnehmers eine Rolle spielen und die gegenwärtigen konkreten Konditionen bei den einzelnen Finanzierungsmöglichkeiten.
Renovierungskredit ohne Grundbuch und Grundschuld
Einige Banken sind dazu übergegangen, besonders günstige Darlehen für Renovierungen oder Modernisierungen bereitzuhalten.
Sie werden je nach Anbieter zu Höchstbeträgen zwischen 20.000 € und 50.000 € vergeben.
Eigentlich handelt es sich um normale Verbraucherkredite. Jedoch sind sie zweckgebunden, können also nicht beliebig eingesetzt werden.
Voraussetzungen
Erste Voraussetzung ist eine ausreichende Bonität nach den jeweiligen Vergaberichtlinien der Bank.
Bei hinreichender Kreditwürdigkeit wird auf den Eintrag einer Grundschuld verzichtet. Dadurch erspart sich der Kreditnehmer Gerichts- und Notarkosten, und das Grundstück bleibt unbelastet (es geht kein Rang verloren).
Die Kreditwürdigkeit wird anhand von Schufaauskünften und Unterlagen über die wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft.
Häufig reichen Kopien der letzten drei Lohnabrechnungen und Kopien der Kontoauszüge der letzten Wochen.
Sehr oft ist eine Abtretung erforderlich. Einige Kreditanbieter vergeben diese besondere Variante eines Konsumkredites allerdings nur, wenn Eigenleistungen erbracht werden können oder ein bestimmter Eigenkapitalanteil an den Kosten möglich ist.
Wegen der Zweckbindung des Renovierungskredits müssen in der Regel Belege und Unterlagen beigebracht werden.
Dazu gehören Kostenvoranschläge, Nachweise über den Baufortschritt und Rechnungen. Besonders günstige Modernisierungskredite ohne Nachweise wird es nicht geben.
Einige Geldinstitute machen zu Auflage, nur Handwerker aus der Region mit den durchzuführenden Arbeiten zu betrauen.
Kreditkonditionen
Die Kreditbedingungen sind mit denen von normalen Ratenkrediten vergleichbar. Grundsätzlich sind die (günstigen) Zinssätze bonitätsabhängig.
Das Darlehen wird durch monatliche Zahlungen getilgt. Anders als bei Baukrediten entspricht die Zinsbindungsfrist der Kreditlaufzeit.
Die Mindestlaufzeit beträgt meistens zwölf Monate. Laufzeiten von 84 Monaten, höchstens 120 Monaten, sind üblich.
Kleinstbeträge werden nicht vergeben. Mindestbeträge zwischen 5.000 € und 10.000 € sind die Regel.
Renovierungskredit ohne Belege und Grundbucheintrag
Als Alternative zu den gesondert angebotenen Renovierungsdarlehen können normale Ratenkredite verwendet werden.
Konsumkredite sind flexibel und die Vergabevoraussetzungen sind transparent und einfach. Sie können allerdings etwas teurer sein als die Spezialkredite.
Es gibt Kredite mit bonitätsabhängigen Zinsen und solche mit einheitlichen Zinssätzen. Im letzten Fall sind die Kreditkosten sehr niedrig, die Darlehen werden aber nur an Kreditnehmer mit guter Bonität vergeben.
Konsumdarlehen sind Allzweckkredite. Belege über die Verwendung und andere Unterlagen die Rechnungen oder Kostenvoranschläge müssen nicht beigebracht werden. Gerade bei geringem Finanzierungsbedarf unter 10.000 € können Konsumkredite die bessere Lösung sein.
Immer lohnt es sich, die Konditionen der besonderen Modernisierungskredite mit denen allgemeiner Ratenkredite zu vergleichen.
Dabei sollten nicht nur die Zinsen, sondern außerdem weitere Konditionen wie Sondertilgungsrechte, Tilgungsaussetzungen, Kreditaufstockungsmöglichkeiten oder Kündigungsrechte beachtet werden.
Modernisierungskredit mit Grundbucheintrag
Renovierungskredite sind auf 35.000 bis höchstens 50.000 € begrenzt. Ist der Finanzierungsbedarf höher, empfehlen sich normale Konsumkredite oder echte Immobiliendarlehen.
Regelmäßig sind Immobiliendarlehen, die mit einer Grundschuld besichert werden, deutlich günstiger als Ratenkredite, obwohl Eintragskosten entstehen.
Dieser Vorteil kommt vor allem zum Tragen, wenn eine erstrangige Besicherung möglich ist. Bestehen bereits Belastungen, kann eine Umfinanzierung unter Einbeziehung der neuen Schulden in Erwägung gezogen werden.
Auf Immobilienkredite spezialisierte online Kreditmakler können ihren Kunden besonders günstige Immobiliendarlehen verschaffen, die sich auch für Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen eignen.
Steht der erste Rang nicht mehr zur Verfügung, verschlechtern sich die Chancen für einen günstigen Immobilienkredit drastisch.
In diesen Fällen kann sich ein normaler Ratenkredit anbieten. Diese Lösung ist ebenfalls zu empfehlen, wenn der erste Rang mit Blick auf weiteren Finanzierungsbedarf in der Zukunft erhalten bleiben soll.
Immobiliendarlehen von Kreditvermittlern
Creditolo, ein führender online Kreditvermittler in Deutschland, bietet Immobilienkredite für Eigentümer selbstgenutzter Wohneigentum an.
Diese Darlehen haben einige Vorteile, selbst wenn sie nicht in jedem Fall die billigste Lösung darstellen.
Die Wohnkredite sind Allzweckdarlehen zur beliebigen Verwendung des Kreditnehmers. Nachweise oder andere Belege erübrigen sich.
Grundsätzlich ist eine zweitrangige Absicherung möglich, und eine Vergabe bei angeschlagener Bonität ist nicht ausgeschlossen.
Manchmal tritt die Frage auf, ob ein Renovierungskredit ohne SCHUFA möglich ist. Ohne SCHUFA werden jedoch nur teure Kleinkredite bis zu 5,000 € vergeben.
Solche Darlehen können natürlich zur Finanzierung kleinerer Maßnahmen verwandt werden.
Darlehen ohne SCHUFA werden auch von Creditolo seriös und ohne Vorkasse vermittelt. Sie sind aber kostenträchtig und unpraktisch.
Modernisierungskredit mit Bausparvertrag
Die Verwendung eines Bausparvertrages ist sinnvoll, wenn der Vertrag zuteilungsreif ist. Dann stehen sowohl die angesparte Bausparsumme als auch das Bauspardarlehen zur Verfügung.
Im Allgemeinen sind Bauspardarlehen besonders günstig. Bausparkassen geben sich mit einer zweitrangigen Besicherung im Grundbuch zufrieden.
Bei kleinen Beträgen wird auf die Eintragung in das Grundbuch manchmal ganz verzichtet.
Einen kleinen Bausparvertrag mit Blick auf die zukünftige Finanzierung von Renovierungsmaßnahmen abzuschließen, ist sicherlich sinnvoll.
Nicht empfehlenswert ist hingegen die häufig angebotene Vorfinanzierung der Verträge durch ein endfälliges Darlehen.
Bausparkassen bieten diese Lösung gerne an, weil solch ein Finanzierungspaket für die Bausparkasse lukrativ ist. Für Bausparer hingegen bedeuten vorfinanzierte Bausparverträge eine teure Fremdfinanzierung.
KfW Bankdarlehen zur Modernisierung
Die KfW subventioniert vor allem Maßnahmen zur Energieeinsparung und für altersgerechtes Wohnen. Daneben können oft noch Landesmittel beantragt werden.
Die Förderungen müssen rechtzeitig vor Maßnahmebeginn bei einer Bank beantragt werden. Sofern die Bank eine Beratung darüber nicht von sich aus anbietet, sollte konkret nachgefragt oder besser die Bank gewechselt werden.
Werden Förderungsmittel in Anspruch genommen, ist viel zu beachten. Regelmäßig müssen Unterlagen über die geplante Maßnahme eingereicht werden.
Darüber hinaus kann die Einschaltung eines anerkannten Gutachters beispielsweise bei der Abnahme der Maßnahme erforderlich werden.
Renovierungsdarlehen für Mieter
Mieter können die Fremdfinanzierung von Renovierungsmaßnahmen nicht grundbuchlich absichern. Darüber hinaus sind Renovierungsmaßnahmen, die die Substanz der Immobilie verbessern, in der Regel Sache des Eigentümers und nicht des Mieters.
Deswegen gibt es keine speziellen Renovierungsdarlehen für Mieter. Mieter sind zur Fremdfinanzierung auf die üblichen Ratenkredite angewiesen.
Allerdings haben Mieter die Möglichkeit, einen kleinen Bausparvertrag abzuschließen. Bei Zuteilungsreife können Bausparsumme und Bauspardarlehen für die Renovierung eingesetzt werden.
Voraussetzung ist eine wohnwirtschaftliche Verwendung, die bei Renovierungsmaßnahmen durch Mieter immer gegeben ist.
Allerdings darf das Bauspardarlehen regelmäßig maximal 10.000 € betragen. Höhere Darlehen erfordern Grundbucheinträge.
Bis 10.000 € verzichten fast alle Bausparkassen auf eine grundbuchliche Absicherung.
Möglichkeiten für Selbstständige, Beamte und Rentner
Besondere Renovierungskredite ohne Grundschuld sind in erster Linie für Arbeitnehmer in gesicherter Anstellung und für Beamte erhältlich.
Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst können die Renovierungskosten auch über einen sogenannten Beamtenkredit finanzieren.
Beamtendarlehen sind lang laufende endfällige Kredite mit besonders günstigen Zinssätzen.
Die Tilgung am Ende der Laufzeit wird durch ein Surrogat sichergestellt, meistens handelt es sich dabei um Kapitallebensversicherungen oder Rentenversicherungen. Die Surrogate werden zusammen mit dem Darlehen abgeschlossen.
Selbstständige und Rentner werden mit den bei Ratenkrediten üblichen Schwierigkeiten konfrontiert.
Die Fremdfinanzierung von größeren Renovierungsmaßnahmen kann dort am ehesten mithilfe eines Immobilienkredits realisiert werden können, der mit einer Grundschuld besichert ist.
Renovierungsdarlehen steuerlich absetzbar?
Privatpersonen können 20 % der Handwerkerkosten von maximal 6.000 € steuerlich absetzen.
Dem Finanzamt müssen Rechnungen und Zahlungsbelege vorgelegt werden. Die Kosten für einen Renovierungs- oder Modernisierungskredit können hingegen nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Vermieter können auch Darlehenskosten absetzen. Sie sind Werbungskosten in der Einkommenssparte Vermietung und Verpachtung.
Finanzcheck Renovierungskredit-Vergleich
Der Kreditvergleich von Finanzcheck ist ein effektives Hilfsmittel, um günstige Modernisierungskredite online zu finden. Er eignet sich auch für Renovierungsdarlehen.
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Als Verwendungszweck ist hier "Modernisierung = Renovierung" voreingestellt. Wird die Voreinstellung in "freie Verwendung" geändert, erhält man einen Vergleich üblicher Ratenkredite.
Mit den repräsentativen Beispielen ist ein Überblick über die realistischen Zinssätze möglich.
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