Reiseversicherung, das ist ein Sammelbegriff für recht unterschiedliche Versicherungsprodukte: Reisekrankenversicherung, Reiserücktritts- und Abbruchversicherungen, Gepäckversicherung, besondere Haftpflicht- und Unfallversicherungen sowie schließlich spezielle Rechtsschutzversicherungen.

Darüber hinaus gibt es noch Schutzbriefe und die sogenannten Mallorca-Policen, die bei Problemen und Unfällen mit dem PKW eintreten.

Jede Komponente kann einzeln abgeschlosse acht die n werden. Beliebt, wenn auch nicht in jedem Fall sinnvoll, sind Paketlösungen, die oft nach den eigenen Bedürfnissen zusammengestellt werden können.

Welcher Versicherungsumfang sinnvoll ist, lässt sich nicht ohne weiteres beurteilen.

Der passende Versicherungsschutz und die Auswahl der richtigen Vertragsgestaltung hängen vom Reiseziel, dem Reisezweck, dem Beruf des Reisenden und schließlich von bereits vorhandenen Versicherungsverträgen ab.

Tipps zur Reiseversicherung

Vermeiden Sie Doppelversicherungen. Jeder Schaden wird nur einmal ersetzt, auch wenn er zweimal versichert ist.

Bestimmte Reiserisiken können bereits durch Kreditkarten oder schon vorhandene Haftpflicht- bzw. Unfallversicherungen versichert sein.

Beschränken Sie das Versicherungspaket auf das Notwendigste. Gepäckversicherungen lohnen sich regelmäßig nicht.

Rücktrittsversicherungen sind wenig sinnvoll, wenn die Reise am nächsten Tag angetreten werden soll. Reiseabbruchsversicherungen lohnen sich vielleicht, wenn gewisse Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die vorzeitige Beendigung der Reise nicht unwahrscheinlich ist.

Je früher sie eine Reise buchen, desto wichtiger kann eine Reiserücktrittsversicherung sein. Last Minute benötigt eigentlich keine Versicherung gegen Vertragsrücktritt.

Bei fertigen Paketlösungen besteht die Gefahr, im Einzelfall unnötige Komponenten mit abzuschließen. Übersichtlicher ist der Abschluss von Einzelversicherungen.

Jahresversicherungen können sich lohnen, wenn jährlich mindestens 2 Reisen fest geplant sind. Achten Sie dabei auf Kündigungsfristen.

Informieren Sie sich genau über den Umfang der Versicherung, der in den Bedingungen beschrieben ist.

Welche Schadensereignisse sind versichert? Wie umfassend wird die Schadensregulierung vorgenommen?

Schließen Sie die Reiseversicherung nicht voreilig zusammen mit der Buchung beim Touristikunternehmen ab.

Ein Onlineabschluss ist bequem möglich und in vielen Fällen günstiger. Vergleichen Sie unterschiedliche Angebote, auch wenn es augenscheinlich um wenig Geld geht.

Definition: Wie funktioniert eine Reiseversicherung

Zweck einer Reiseversicherung ist die Absicherung gegen Schadensereignisse, die in einem mittelbaren oder unmittelbaren Zusammenhang mit einem Reisevorhaben stehen.

Typischerweise werden Schäden umfasst, die mit keiner anderen Versicherung abgedeckt sind.

Beispiele: Bestimmte Krankenkosten, wie die Rückführung von außereuropäischen Ländern bei Krankheit, oder der Ersatz von Stornokosten, wenn eine Reise nicht angetreten werden kann.

Möglich ist die Versicherung lediglich eines bestimmten Risikos. In der Regel werden darüber hinaus Paketlösungen angeboten.

Beispielsweise kann eine Rücktrittsversicherung zusammen mit einer Reiseabbruchversicherung und einer Reisekrankenversicherung abgeschlossen werden.

Versichert werden können Einzelpersonen, Familien oder Gruppenreisen.

Die Versicherung kann sich auf nur eine bestimmte Reise beziehen oder es können Jahresversicherungen abgeschlossen werden.

Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses

Die Abschlussfristen sind nicht einheitlich. Sie richten sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Versicherers. Regelmäßig beträgt die Frist 30 Tage vor Reiseantritt.

Bei Last Minute Reisen gelten kürzere Fristen, vereinzelt können Versicherungen noch am Abreisetag gebucht werden.

Die Abschlussfristen spielen besonders bei Krankenversicherungen eine Rolle.

Manche Versicherer erlauben den Abschluss einer Reisekrankenversicherung noch in der ersten Woche des Urlaubs. Voraussetzung ist jedoch, dass der Versicherte bei Abschluss gesund ist und dass keine Arztbesuche und keine medizinischen Behandlungen vorgesehen sind.

Selbstbeteiligungen

Reiseversicherungen können entweder mit einer Selbstbeteiligung oder ohne eine Selbstbeteiligung abgeschlossen werden.

Häufig ist eine prozentuale Selbstbeteiligung am Schaden vorgesehen verknüpft mit einem bestimmten Sockelbetrag.

Beispielsweise muss der Versicherte 20 % oder 25 % des festgestellten Schadens selbst tragen, jedoch immer mindestens 25 € pro Person.

Kündigungsfristen

Wird eine einzige Reise versichert (Einmalversicherung), entfallen Kündigungsfristen. Mit Beendigung der Reise endet gleichzeitig die für diese Reise abgeschlossene Versicherung.

Bei Jahresversicherungen ist dies anders. Die Kündigungsfristen richten sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versicherers.

In der Regel ist eine ordentliche Kündigung zum Jahresende möglich, wobei eine dreimonatige Kündigungsfrist gilt.

Darüber hinaus gibt es außerordentliche Kündigungsgründe.

Der aus Sicht des Versicherten wichtigste ist die Kündigungsmöglichkeit nach erfolgter Schadenregulierung. Das Kündigungsrecht kann sowohl vom Versicherten als auch vom Versicherer ausgeübt werden.

Prämien

Die Höhe der Prämien richtet sich nach dem Versicherungsumfang und der Anzahl der versicherten Personen.

Manche Anbieter sehen außerdem spezielle Tarife für verschiedene Beförderungsarten vor:

Flugreisen, Schiffsreisen, Reisen mit dem Bus oder mit der Bahn bzw. mit einem PKW usw.

Eine Rolle spielt auch die Reisedauer. Häufig wird von einer Reisedauer nicht länger als 31 Tage ausgegangen.

Auch vereinbarte Selbstbehalte beeinflussen die Prämienhöhe. Das Rücktrittsrisiko bei Einzelreisen kann manchmal ab 10 € versichert werden, sofern die Reisekosten entsprechend günstig sind.

Bei Reisen, die über 1.000 € kosten, kommen aber rasch einige 100 € zustande. Die Preise für Jahresverträge können hingegen wenigstens pro Person 100 € und mehr betragen.

Einige Anbieter erheben Alterszuschläge bei der Versicherung bestimmter Komponenten, andere wiederum nicht.

Mitwirkungspflichten

Versicherte übernehmen bestimmte Obligationen, ohne die ein eingetretener Schaden nicht reguliert werden muss.

Um welche Mitwirkungspflichten es handelt, ergibt sich aus den Geschäftsbedingungen.

Beispielsweise darf der Versicherte Gepäckstücke nicht unbeaufsichtigt lassen. Andernfalls zahlt eine Gepäckversicherung nicht.

Einige Versicherungsbedingungen sehen sogar vor, dass der Versicherte den Nachweis einer genügenden Beaufsichtigung zu erbringen hat.

Einer Reisekrankenversicherung wird nur zahlen, wenn aussagefähige Belege über die Krankenkosten vorgelegt werden. Darüber hinaus gibt es häufig Fristen, in denen Schäden anzumelden sind.

Unterversicherung

Wichtig ist, dass die Versicherung von vornherein in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten abgeschlossen wird.

Andernfalls liegt eine Unterversicherung vor. Das Problem der Unterversicherung tritt auf, wenn sich die Versicherungssumme von vornherein an einem bestimmten Geldwert orientiert.

Beispiele sind die Gepäckversicherung oder die Rücktrittsversicherung. Wird eine Reiserücktrittsversicherung über 1.500 € abgeschlossen, ist dies der Höchstbetrag, der im Schadensfall ersetzt wird.

Kostet die Reise 1.500 €, werden diese ersetzt es liegt keine Unterversicherung vor. Ist sie hingegen teurer, wird lediglich ein prozentualer Anteil an den Reisekosten ersetzt, und zwar bezogen auf die Versicherungssumme.

Beispiel: die Versicherungssumme beträgt 1.500 €, die Reise kostet 2.000 €. 1.500 € sind 75 % von 2.000 €. Ersetzt werden also nur 75 % von 1.500 €. Das sind 1.125 €.

Reisekrankenversicherung

Die Versicherung übernimmt alle Kosten, die im Ausland durch Krankheit und ärztliche Behandlung anfallen.

Darüber hinaus gehört zu einer guten Reisekrankenversicherung die Übernahme von Krankenrücktransporten. Einfache zahnärztliche Behandlungen wie Zahnfüllungen und Reparaturen an vorhandenem Zahnersatz sind regelmäßig eingeschlossen.

Bestehende Krankheiten vor Reiseantritt sind Ausschlussgründe. Reisen zum Zweck einer ärztlichen Behandlung werden ebenfalls nicht umfasst. Gleiches gilt bei Missbrauch von Drogen sowie von Rausch- und Betäubungsmitteln.

Reisekrankenversicherungen sind sinnvoll, vor allem für Familien mit kleinen Kindern. Denn die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten nur teilweise, bzw. im außereuropäischen Ausland überhaupt nicht.

Private Krankenversicherungen hingegen bieten in manchen Fällen Versicherungsschutz auch im Ausland.

Reisekrankenversicherungen sind zeitlich begrenzt (beispielsweise auf einen Monat). Längere Auslandsaufenthalte erfordern deshalb eine sogenannte Auslandskrankenversicherung.

Rücktrittsversicherung

Reiserücktrittsversicherungen umfassen alle Kosten die entstehen, wenn eine Reise nicht angetreten werden kann.

Im Wesentlichen sind dies die Stornokosten, die im Extremfall 100 % des Reisepreises betragen können. Voraussetzung ist ein schwerwiegender Grund für den Nichtantritt der Reise.

Was darunter zu verstehen ist, steht in den Versicherungsbedingungen.

Regelmäßig gehören schwere Erkrankungen, Unfälle aber auch Ereignisse wie unvorhergesehene Prüfungen, Arbeitslosigkeit oder der Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses zu den Gründen, die Ansprüche aus einer Reiserücktrittsversicherung auslösen können.

Wird der Hinflug zum Reiseziel verpasst, zahlt die Reiserücktrittsversicherung unter Umständen ebenfalls. Voraussetzung ist allerdings, dass sich eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln um mindestens 2 Stunden verzögert hat.

Einige Tarife leisten auch, wenn eine Reise nicht vollständig storniert, sondern nur umgebucht werden soll.

Reiseabbruchversicherung

Diese Komponente bietet Schutz gegen Kosten, die durch eine vorzeitige Beendigung, aber auch durch eine außerplanmäßige Verlängerung der Reise entstehen.

Sie tritt außerdem ein, wenn der Rückflug verpasst wird, weil sich die Fahrt zum Flughafen mit öffentlichen Verkehrsmitteln um wenigstens 2 Stunden verzögert hat.

Der Anspruch entsteht, wenn der Reiseabbruch durch einen schwerwiegenden und unerwarteten Grund hervorgerufen wurde.

Dazu gehören Krankheit, schwerwiegende Vorfälle in Zusammenhang mit Risikopersonen (nahe Verwandte) oder andere schwerwiegende Vorfälle, wie die Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

Welche Sachverhalte im einzelnen Versicherungsleistungen auslösen können, ist in den Versicherungsbedingungen aufgeführt.

Gleiches gilt für den Leistungsumfang. Versichert sind regelmäßig alle Kosten die mit dem vorzeitigen Reiseabbruch in Zusammenhang stehen.

Dazu gehören beispielsweise Umbuchungsgebühren oder Stornokosten im Zusammenhang mit der Hotelunterbringung.

Muss die Reise verlängert werden, sind beispielsweise zusätzliche Unterbringungskosten gesichert.

Reisegepäckversicherung

Versichert ist das Gepäck während der An- und Abreise sowie während des Aufenthalts am Reiseziel.

Der Versicherungsschutz tritt ein bei Diebstahl, mutwilliger Beschädigung durch Dritte oder bei Schäden durch andere Ereignisse wie beispielsweise Feuer.

Versichert sind schließlich zusätzliche Auslagen, die durch das verspätete Eintreffen des Gepäcks entstehen.

Nicht versichert sind: Geld, Urkunden und Dokumente, einschließlich Reiseunterlagen (Ausnahmen: Visa und amtliche Ausweise), Schmucksachen und andere Kostbarkeiten, Wertpapiere oder Fotoapparate und Videokameras. Die Aufzählung ist nicht vollständig.

Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte, Prothesen, Laptops sind oft nur eingeschränkt versichert. Gleiches gilt für Reiseandenken und Geschenke.

Der Schaden muss darüber hinaus durch ein Ereignis entstanden sein, auf das der Versicherte keinen Einfluss hat.

Wird ein Gegenstand zum Beispiel vergessen, greift die Versicherung nicht. Häufig muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass der Verlust trotz Einhaltung aller Sorgfaltspflichten nicht abgewendet werden konnte.

Ersetzt wird lediglich der Zeitwert und nicht der Neuwert.

Der Zeitwert bezeichnet den Betrag, der zur Wiederbeschaffung einer Sache gleichen Zustands und gleichen Alters aufgewendet werden muss.

In der Praxis wird er berechnet, indem vom Anschaffungswert ein Abzug für Abnutzung vorgenommen wird. Der Zeitwert reicht in aller Regel also nicht für die Neuanschaffung der gleichen Sache aus.

Wegen all dieser Einschränkungen lohnt eine Gepäckversicherung regelmäßig nicht. Wertvolle Gegenstände sollte man zu Hause lassen. Wird in ein Hotelzimmer eingebrochen, tritt in Europa eventuell eine bestehende Hausratsversicherung ein.

Schutzbriefe

Wer im Urlaub mit dem Auto viel unterwegs ist, für den ist ein Schutzbrief sinnvoll. Der Versicherungsschutz greift bei einem Verkehrsunfall oder wenn das Auto liegen bleibt.

Beispielsweise werden Mietwagenkosten ersetzt. Schutzbriefe werden von Automobilclubs zu Tarifen bis zu 50 € jährlich angeboten.

Die sogenannte Mallorca-Police für Mietwagen tritt bei Schäden ein, die der Versicherungsnehmer dritten im Rahmen eines Unfalls zufügt.

Häufig wird die im Mietwagenpreis enthaltene sehr niedrige Haftpflichtversicherung ergänzt.

Sie gilt europaweit, soll ca. 20 € pro Urlaubsmonat kosten und deckt Personen- und Sachschäden bis zu 10.000.000 € ab. Bei Reisen außerhalb Europas kann man eine sogenannte Traveller-Police kaufen.

Reisehaftpflicht und Reiseunfallversicherung

Beide Versicherungen sind überflüssig. Eine private Haftpflichtversicherung gilt weltweit. Es ist deshalb nicht nötig, noch eine zusätzliche Haftpflichtversicherung nur für eine Reise abzuschließen.

Besteht eine Unfallversicherung, ist der Abschluss einer Reiseunfallversicherung ebenfalls überflüssig.

Die Unfallversicherung gilt auch im Ausland. Sinnvoll kann eine solche Versicherung sein, wenn während des Urlaubs eine Risikosportart betrieben werden soll:

Bergsteigen, Tauchen, Mountainbiken, Skifahren oder Snowboarden. Allerdings sind bisweilen gerade solche gefahrgeneigten Sportarten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Erst recht sind besondere Rechtsschutzversicherungen für die Reise überflüssig. Wer einen besonderen Rechtsschutz für die Reise wünscht, kann ihn zusammen mit einer normalen Rechtsschutzversicherung abschließen.

In den meisten Fällen lohnen sich Rechtsschutzversicherungen eigentlich überhaupt nicht.

Reiseversicherung online abschließen

Vor allem bei Pauschalreisen werden Reiseversicherungen zusammen mit der Reisebuchung angeboten.

In der Regel handelt es sich dabei allerdings nicht um die günstigsten Tarife. Oft ist es vorteilhafter, eine Reiseversicherung unabhängig von der Buchung der Reise abzuschließen.

Der direkte Abschluss online ist häufig am günstigsten. Überteuerte Angebote können dabei von vornherein aussortiert werden.

Der Onlineabschluss am PC ist denkbar einfach. Nach Ausfüllen des Antragsformulars wird das Formular direkt oder per E-Mail an die Versicherung versandt. Sodann wird das ausgefüllte Formular ausgedruckt.

Danach muss die Versicherungsprämie bezahlt werden. Der Einzahlungsbeleg und das ausgedruckte Formular dokumentieren den Nachweis über den Versicherungsabschluss.

Der online Abschluss kann entweder über die Webseite des Versicherungsunternehmens vorgenommen werden. Ein Beispiel ist die Hanse Merkur.

Reiserücktrittversicherung

Man kann aber auch ein Vergleichsportal nutzen, beispielsweise den Reiseversicherungsvergleich von Finanzen.de.

Schlagen Sie unter Sachversicherungen die Unterseite Reiseversicherungen auf. Der Vergleich erfordert persönliche Angaben.

Füllen Sie das Formular bitte nur aus, nachdem sie die Datenschutzerklärung gelesen haben.

Sie müssen mit einer Kontaktaufnahme per Telefon, E-Mail oder per Post einverstanden sein. Möchten Sie keine Kontaktaufnahme, füllen Sie das Formular zur Reiseversicherung bitte nicht aus.