Bis zu 80 % sparen können Verbraucher, die Rechtsschutzversicherungen online beantragen. Das jedenfalls versprechen einige Vergleichsportale*. Mithilfe computergesteuerter Rechner führen sie Leistungsvergleiche durch.
Im Anschluss daran bieten sie die Möglichkeit, die gewünschte Rechtsschutzversicherung über ein Onlineformular zu beantragen.
Die Prämienrabatte sind möglich, weil die einzelnen Versicherer durch die Zusammenarbeit mit den Vergleichsportalen sich neue Kundenkreise erschließen und außerdem Kostenvorteile haben.
Für Verbraucher ist die kostenlose und unverbindliche Nutzung guter Versicherungsvergleiche aber nicht nur der günstigen Prämien wegen vorteilhaft.
Die Rechner ermöglichen darüber hinaus über diverse Filterfunktionen Leistungsvergleiche, die relativ unkompliziert durchgeführt werden können.
Ein Leistungsvergleich bei Rechtsschutzversicherungen ist deshalb besonders empfehlenswert, weil sehr unterschiedliche Pakete mit verschiedenen Leistungskombinationen geschnürt werden können.
Je umfangreicher ein Paket ist, desto höher ist natürlich die monatliche Prämie.
Policen, die umfassenden Schutz bieten und alle möglichen Risiken berücksichtigen, können schnell über 1.000 € jährlich kosten.
Sind Rechtsschutzversicherungen notwendig?
Die Antwort auf diese Frage lautet: “Nein, sie sind nicht notwendig, aber in manchen Fällen sinnvoll.”
Verkehrsrechtsschutz mag empfehlenswert sein, wenn der Versicherungsnehmer sehr oft mit dem Auto unterwegs ist.
Arbeitnehmer sollten in gewissen Situationen Arbeitsrechtsschutz erwägen, um beispielsweise Kündigungsschutzklagen ohne Kostenrisiko führen zu können.
Und für Vermieter kann eine Rechtsschutzversicherung für Vermieter Sinn machen. Andernfalls kann das Einklagen von Mietrückständen teuer werden.
Denn häufig bleibt der Vermieter auf seinen Verfahrenskosten zunächst sitzen, selbst wenn er den Rechtsstreit gewinnt.
Eine betriebliche Rechtsschutzversicherung für Selbständige ist erwägenswert, wenn im beruflichen Bereich bestimmte gerichtliche Verfahren häufig unabwendbar sind.
Leider ist es bisweilen nicht möglich, einzelne Risiken auch einzeln zu versichern. Angeboten werden häufig nur unterschiedliche Paketlösungen, die zum Beispiel neben dem Arbeitsrechtsschutz noch weitere Risiken beinhalten.
Die beste Rechtsschutzversicherung ist diejenige, die sich auf den nach den persönlichen Lebensumständen für notwendig erachteten Versicherungsschutz beschränkt und die günstigsten Prämien anbietet.
Versicherungsfall und Leistungen
Versichert ist ein Rechtsschutzfall. Der tritt ein, wenn eine rechtliche Auseinandersetzung ansteht, deren Kostenrisiko durch den Vertrag abgedeckt ist.
Beispiele: der Inhaber eines Arbeitsrechtsschutzes plant einen Kündigungsschutzprozess.
Im Rahmen von Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrechtsschutz wird Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid eingelegt.
Der Rechtsschutzfall muss der Versicherung angezeigt werden. Sie prüft die Erfolgsaussicht der geplanten Rechtsverfolgung.
Wird die Erfolgsaussicht bejaht, erteilt der Versicherer eine Kostendeckungszusage andernfalls lehnt er die Kostendeckung ab.
Solange der Versicherte die Kostendeckungszusage nicht in Händen hält, handelt er auf eigenes Risiko.
Kostendeckung für die Prozessführung wird häufiger abgelehnt, als viele annehmen. Das gilt vor allem auch bei Schadenersatzansprüchen nach Verkehrsunfällen.
Hier ist zusätzlich zu beachten, dass die Abwehr von Ansprüchen Sache der Haftpflichtversicherung, nicht der Rechtsschutzversicherung ist.
Liegt ein Rechtsschutzfall vor und hat die Versicherung Kostendeckung zugesagt, werden alle mit der Rechtsverfolgung zusammenhängenden Aufwendungen übernommen.
Dazu gehören zum Beispiel alle Anwaltskosten des eigenen und des gegnerischen Anwalts nach der Gebührenordnung, Gerichtskosten, erstattungsfähige Aufwendungen für Sachverständige, Zeugengebühren und Vollstreckungskosten.
Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen ist ein Sonderfall. Hier tritt die Versicherung häufig jedenfalls dann nicht ein, wenn eine private Haftpflichtversicherung vorhanden ist.
Wird man nach einem Verkehrsunfall beispielsweise verklagt und auf Schadenersatz in Anspruch genommen, ist für die Rechtsverfolgungskosten in erster Linie die Kfz Haftpflichtversicherung zuständig.
Die wichtigsten Risikogruppen
Verbraucher können eine online Rechtsschutzversicherung praktisch für jede Situation abschließen, die zu einer rechtlichen Auseinandersetzung führen könnte.
Teilweise können die Risiken einzeln versichert werden.
Überwiegend werden jedoch nur Paketlösungen angeboten, mit denen man mehrere Risiken versichern muss.
Diese Paketlösungen bündeln sehr unterschiedliche Leistungsbereiche.
Bei Rechtsschutzversicherungen ist es wichtig, sich genau darüber zu informieren, welche Rechtsschutzfälle tatsächlich versichert sind, und welche Risiken von der Versicherung nicht umfasst werden.
Arbeitsrechtsschutz
Versichert sind Rechtsangelegenheiten im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht.
Für Arbeitnehmer gibt es Kostendeckung zum Beispiel bei Kündigungsschutzprozessen oder wenn ein unzureichendes Arbeitszeugnis angefochten werden soll.
Auch Arbeitgeber können innerhalb der beruflichen Rechtsschutzversicherung arbeitsrechtliche Risiken absichern.
Arbeitsrechtsschutz wird, soweit ersichtlich, als isolierte Versicherung nicht angeboten, sondern nur im Rahmen von Paketlösungen.
Verkehrsrechtsschutz
Gleichgültig ist, ob man ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad führt oder ob man nur zu Fuß unterwegs ist. Versichert ist beispielsweise die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.
Der Verkehrsrechtsschutz ist häufig mit einem Ordnungswidrigkeits-Rechtsschutz kombiniert. Dadurch werden zum Beispiel die Kosten in einem Verfahren über Bußgeldbescheide abgesichert.
Wer verwaltungsrechtliche Auseinandersetzungen den Führerschein betreffend (Führerscheinentzug) einbeziehen möchte, muss einen Verwaltungs-Rechtsschutz dem Versicherungspaket hinzufügen.
Verkehrsrechtsschutz ist in der Regel nicht isoliert abschließbar, sondern nur als Teil eines Versicherungspakets, der sogenannten Familien-Rechtsschutzversicherung.
Grundstücksrechtsschutz für Mieter
Er umfasst Rechtsschutzfälle im Rahmen von mietrechtlichen Streitigkeiten.
Beispiele sind Kündigungen des Mietvertrages wegen Eigenbedarf oder Mietminderung bei Mängeln.
Rechtsschutzversicherung für Vermieter
Dieser Grundstücksrechtsschutz umfasst die Geltendmachung von Vermieterrechten und alle anderen Rechtsangelegenheiten im Zusammenhang mit Grundstücken.
Beispiele sind Kostenübernahmen im Zusammenhang mit Räumungsklagen oder der Durchsetzung von Mietansprüchen.
Die Rechtsschutzversicherung für Vermieter kann einzeln abgeschlossen werden oder im Rahmen eines Versicherungspakets.
Beim Grundstücksrechtsschutz sind Streitigkeiten im Zusammenhang mit Bauvorhaben regelmäßig von der Kostendeckung ausgeschlossen (Baurisikoausschluss).
Rechtsschutzversicherung bei Scheidung
Dieser Leistungsbereich gehört zur Kategorie der privaten Rechtsschutzversicherung.
Es gibt erhebliche Unterschiede im Leistungsumfang. Versichert werden kann, das ist sehr häufig der Fall, ausschließlich eine familienrechtliche Beratung.
Darüber hinaus kann die außergerichtliche bzw. die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen mitversichert werden.
Einige Versicherungsgesellschaften gewähren außerdem Rechtsschutz in Unterhaltssachen; hier auch wieder nur für Beratungen oder zusätzlich für die außergerichtliche bzw. gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen.
Strafrechtsschutz
In sehr eingeschränktem Umfang ist eine private Rechtsschutzversicherung auch in Strafsachen möglich.
Möglich ist eine Rechtsschutzversicherung bei gewissen fahrlässig begangenen Straftaten. Hier übernimmt die Versicherung beispielsweise die Kosten der Verteidigung.
Vorsätzliche Straftaten und Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug können nicht versichert werden.
Weitere Risiken
Neben diesen häufig vorkommenden versicherten Rechtsschutzfällen können noch andere Sachverhalte in eine Rechtsschutzversicherung einbezogen werden.
Mit einem Schadenersatz-Rechtsschutz werden zum Beispiel rechtliche Auseinandersetzungen wegen Falschberatung im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen abgedeckt.
Steuerrechtsschutz leistet unter anderem Kostendeckung für die Abwehr rechtswidriger Steuerbescheide oder anderer Abgabenbescheide.
Der Rechtsschutz erstreckt sich auch auf Beitrags- und Gebührenangelegenheiten.
Schließlich gibt es noch den allgemeinen Ordnungswidrigkeits-Rechtsschutz, Beratungsrechtsschutz in Erbangelegenheiten und Rechtsschutz für Auseinandersetzungen im Rahmen des Täter-Opfer Ausgleichs.
Berufliche und private Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherungen werden in Sparten eingeteilt, denen einzelne Risiken zugeordnet werden.
Unterschieden wird zunächst zwischen Privatrechtsschutz und Berufsrechtsschutz.
Eine private Rechtsschutzversicherung gewährt keinen Schutz für gewerbliche oder berufliche Angelegenheiten und umgekehrt.
Privatrechtsschutz
Private Rechtsschutzversicherungen gibt es für Selbstständige und für Personen, die nicht selbstständig sind.
Nicht selbstständig sind Versicherungsnehmer, die entweder überhaupt nicht oder nur geringfügig selbstständig tätig sind.
Als Grenze gilt ein Umsatz in Höhe von 6.000 € jährlich. Berücksichtigt werden auch Umsätze von Familienangehörigen.
Für jede Gruppe gibt es besondere Musterbedingungen.
Wird lediglich ein Vertrag über privaten Rechtsschutz abgeschlossen, ist der berufliche Bereich nicht mit abgesichert. Das bedeutet für Arbeitnehmer zum Beispiel, Arbeitsrechtsschutz ist nicht enthalten.
Private Rechtsschutzversicherungen werden in der Regel als Familienversicherungen angeboten; das bedeutet, alle Familienmitglieder sind mitversichert.
Berufliche Rechtsschutzversicherungen
Der Berufsrechtsschutz ist möglich als Arbeitnehmer, Selbstständiger oder als Firma.
Für Arbeitnehmer ist besonders der Arbeitsrechtsschutz interessant, der auch bei Auseinandersetzungen über die Altersversorgung eintritt.
Selbstständige und Firmen können eine isolierte Berufsrechtsschutz-Versicherung abschließen.
Allen anderen Berufsgruppen steht der Berufsrechtsschutz nur in Kombination mit privaten Rechtsschutzversicherungen zur Verfügung. Das Kombinationspaket ist etwa ein Drittel teurer als isolierter Privatrechtsschutz.
Mitversicherung von Familienmitgliedern
Im Normalfall wird nur der eigentliche Versicherungsnehmer abgesichert. Rechtsschutzversicherungen erstrecken sich auch auf Familienmitglieder und Lebenspartner.
Die neben den Hauptversicherten mitversicherten Personen müssen grundsätzlich namentlich in der Police aufgeführt werden.
Neben dem Ehepartner oder dem Lebenspartner sind minderjährige Kinder und häufig auch volljährige Kinder in den Rechtsversicherungsschutz eingeschlossen.
Bei volljährigen Kindern gibt es jedoch Einschränkungen.
Häufig ist Voraussetzung, dass sie unverheiratet sind und sich in einer ersten Ausbildung befinden. Es gibt auch Altersgrenzen, beispielsweise 25 Jahre.
Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit?
Die Regel sind Wartezeiten. Für Arbeits-, Wohnungs-, Grundstücks-, Steuer-, Sozialgerichts- und Verwaltungsgerichtsschutz, und für den Rechtsschutz beim Vertrags- und Sachenrecht gelten immer Wartezeiten.
Ihre Länge variiert bei den einzelnen Anbietern.
In der Regel sind Wartezeiten zwischen drei Monaten und einem halben Jahr vorgesehen. Die Wartezeit kann aber bei einem Vertragswechsel ohne zeitliche Unterbrechung entfallen.
Verzicht auf die Wartezeit
Es gibt aber Ausnahmen. Für Rechtsschutzsachen in Zusammenhang mit einem Kaufvertrag oder Leasingvertrag über ein neues Kraftfahrzeug entfällt grundsätzlich die Wartezeit.
Gleiches gilt bisweilen in Strafsachen oder bei Verkehrsordnungswidrigkeiten. Auch Schadenersatzrechtsschutz ist in der Regel ohne Wartezeit zu haben.
Wartezeit bei Kündigungsschutzprozessen
Empfehlenswert sind Policen, die Wartezeit nach der sogenannten Ereignistheorie bestimmen.
Danach ist der Zeitpunkt entscheidend, an dem das Schadensereignis eintritt. Nicht abgestellt wird dagegen auf den Zeitpunkt, von dem an das den Rechtsschutzfall auslösende Ereignis vermutet werden kann.
Wie wichtig die Unterscheidung ist, zeigt sich bei Kündigungsschutzprozessen im Arbeitsrecht.
Bei Policen mit der Wartezeitberechnung nach der Ereignistheorie ist immer der Zeitpunkt der Kündigungsschutzklage entscheidend.
Darauf, ob lange vorher der drohende Personalabbau in einer Firma bekannt war, kommt es nicht an.
Beiträge
Die Prämienhöhe richtet sich neben anderen Kriterien vor allem nach der Deckungssumme, der Anzahl der versicherten Risiken und nach dem vereinbarten Selbstbehalt.
Die Deckungssumme sollte mindestens 300.000 € betragen.
Das erscheint hoch. Aber Prozesskosten können rasch erhebliche Ausmaße annehmen, vor allem wenn Rechtsstreitigkeiten über mehrere Gerichtsinstanzen geführt werden müssen.
Rechtsschutzversicherungen mit umfassenden Leistungskatalogen sind sehr teuer. Werden Selbstbehalte vereinbart, können die Prämien aber deutlich reduziert werden, manchmal bis zu 25 %.
Besonders, wenn “Rundumschutz” vereinbart wird, sollten alle Möglichkeiten zur Selbstbeteiligung ausgeschöpft werden.
Jeder sollte sich fragen, wie häufig er in seinem Leben schon teure rechtliche Auseinandersetzungen geführt hat.
Rechtsschutzfälle sind keine alltäglichen Vorkommnisse, und deswegen sind Selbstbeteiligungen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll.
Rechtsschutzversicherung kündigen
Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres.
Verträge über fünf Jahre und länger können nach dem dritten Jahr mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden; danach nach Ablauf eines jeden Versicherungsjahres.
Darüber hinaus gibt es Sonderkündigungsrechte. Der Hauptfall ist eine Beitragserhöhung (nicht die Erhöhung der Versicherungssteuer bei gleichem Beitrag).
Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat nach Eingang des Erhöhungsschreibens. Die
Kündigung wird wirksam mit Eintritt der Beitragserhöhung.
Auch der Eintritt des Versicherungsfalles löst ein Sonderkündigungsrecht aus.
Das Recht kann unabhängig davon ausgeübt werden, ob die Versicherung geleistet hat oder nicht. Die Frist beträgt regelmäßig einen Monat.
Ist die Rechtsschutzversicherung an ein bestimmtes Rechtsverhältnis gebunden, gibt es schließlich ein Sonderkündigungsrecht bei Risikofortfall. Ein Beispiel ist, dass der Inhaber von Firmenrechtsschutz verstirbt.
Einzelheiten über Fristen und Form der Kündigung ergeben sich aus dem Versicherungsvertrag. Unabhängig davon sollte aus Beweissicherungsgründen immer per Einschreiben gekündigt werden.
Neben dem Versicherungsnehmer stehen auch dem Versicherungsgeber Kündigungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Das ist beispielsweise bei einer Veränderung der Gefahrensituation oder bei mehr als zweifacher Leistungserbringung innerhalb von zwölf Monaten der Fall.
Rechtsschutzversicherung steuerlich absetzbar?
Rechtsschutzversicherungen können teilweise steuerlich berücksichtigt werden.
Allerdings sind die Beiträge für isolierte private Rechtsschutzversicherungen nicht absetzbar. Prämien für Berufsrechtsschutz können als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Viele Arbeitnehmer schließen eine Kombination ab. In ihrer Familien-Rechtsschutzversicherung ist Arbeitsrechtsschutz enthalten. Die anteiligen Kosten für den Arbeitsrechtsschutz können geltend gemacht werden.
Das ist jedoch nicht mit einem Pauschalanteil von zum Beispiel 50 % möglich.
Vielmehr muss nach dem BMF-Schreiben vom 23.7.1998, IV B 6 – S 2354 – 33/98 eine Auskunft bei der Versicherungsgesellschaft eingeholt werden, welcher Anteil nach der Schadenfallstatistik konkret auf den Arbeitsrechtsschutz entfällt.
Der Anteil ist bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften unterschiedlich und dürfte zwischen 40 und 60 % liegen.
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