In Zeiten niedriger Zinsen rücken Geldanlagen in den Vordergrund, die sonst eher ein Schattendasein fristen. Dazu gehören Anteile an Genossenschaften.

Die Investition in Genossenschaftsanteile ist fast genauso sicher wie die Geldanlage in Festgeld oder Tagesgeld, die Rendite ist gegenwärtig aber deutlich höher.

Vor allem Volksbanken und Wohnungsgenossenschaften bieten den Anteilseignern seit Jahren eine solide Kapitalverzinsung.

Daran haben selbst die Finanzkrise und die Niedrigzinspolitik der EZB so gut wie nichts geändert.

Hohe Dividenden und gut verzinste Sparpläne

Genossenschaftsanteile bringen im Schnitt gute Dividenden. Das gilt nicht erst seit der Finanzkrise. Vor allem Volksbanken sind Dividendenkönige.

Jährliche Ausschüttungen von 3 - 5 % sind keine Seltenheit. Einen Spitzenplatz nimmt die Volksbank Mittelhessen ein.

Seit 2007 zahlt sie pro Jahr 7 % Dividende an die Mitglieder aus. Das ist deutlich über Durchschnitt, der im Jahr 2012 bei 5,4 % lag. Bei Wohnungsgenossenschaften gab es in der Vergangenheit durchschnittlich 4 % Zinsen für die Mitglieder.

Einige Wohnungsgenossenschaften bieten sogar besondere Sparpläne an mit Zinsen, die woanders kaum zu haben sind.

So zahlte die Espobau in Bremen für einen Anlagezeitraum von 48 Monaten bis zu 2,5 % Zinsen. Dagegen erscheinen die Renditen beim Tagesgeld eher mager. Im Schnitt sind kaum mehr als 1 % drin.

Für Festgeld gilt ähnliches, vor allem wenn Anleger sich nicht länger als zwei Jahre binden wollen. Mehr gibt es allenfalls bei bestimmten ausländischen Banken aus Risikoländern. So zahlte die bulgarische First Investment Bank nominal 2,5 % Zinsen auf Festgeld mit einer Laufzeit von zwölf Monaten.

Zwar gilt die europäische Einlagensicherung in Höhe von 100.000 € auch in Bulgarien, allerdings wird im Insolvenzfall in bulgarischer Währung abgerechnet (Lew).

Begrenzte Anlagemöglichkeiten

Einen Wermutstropfen allerdings gibt es. Der Erwerb unbegrenzt vieler Genossenschaftsanteile ist nicht möglich.

Außerdem müssen Anleger Mitglied der Genossenschaft werden. Diese Begrenzungen hängen mit der rechtlichen Konstruktion und dem Selbstverständnis der Genossenschaften zusammen.

Es handelt sich nicht um Publikumsgesellschaften wie Aktiengesellschaften. Wert gelegt wird vielmehr auf eine enge Beziehung der Genossenschaft zum Kunden.

Die Kunden sollen sich als Genossenschaftsmitglieder mit dem Unternehmen identifizieren und auch die Unternehmenspolitik mitgestalten. Bloße Kapitalanlage und Rendite treten nach dem Genossenschaftsgedanken eher in den Hintergrund.

Manche Volksbanken beispielsweise erlauben nur den Erwerb von zehn Anteilen, bei anderen sind es bis zu 200. Der Preis beträgt oft zwischen 50 und 100 €.

Mitglied kann nur werden, wer zu der betreffenden Genossenschaft Geschäftsbeziehungen unterhält. Beispielsweise muss bei der Volksbank ein Konto eröffnet, ein Kredit aufgenommen oder Wertpapiere erworben werden, will man als Mitglied aufgenommen werden.

Bankleistungen bei einer Volksbank sind in manchen Fällen teurer als bei anderen Filialbanken. Deshalb muss sich eine Geldanlage nicht unbedingt lohnen, wenn der Anteilserwerb auf beispielsweise nur zehn Anteilsscheine begrenzt ist.

Wer aber sowieso Kunde bei einer Volksbank ist, der profitiert immer nicht nur von der guten Rendite sondern auch auf andere Weise.

Für Mitglieder gibt es manchmal sogar nette Zugaben sozialen Bereich: verbilligte Urlaubsreisen, ein aufwändiges Essen anlässlich der jährlichen Hauptversammlung, gemeinsame Ausflüge und Ähnliches.

Anlagerisiko extrem gering

Genossenschaftsanteile sind eine sichere Geldanlage. Genossenschaften legen Wert auf hohe Transparenz, werden staatlich überwacht und bieten ihren Mitgliedern Mitbestimmungsrechte, die es bei anderen Gesellschaftsformen so nicht gibt.

Dennoch sollten Anleger auf eine ausreichende Größe und auf eine kompetente Geschäftsführung achten. Der wirtschaftliche Erfolg in der Vergangenheit ist eine wichtige Kenngröße. Mitglieder haben grundsätzlich eine Nachschusspflicht im Insolvenzfall.

Deren Ausgestaltung wird in der Satzung genauer festgeschrieben. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte auf eine begrenzte Nachschusspflicht achten.

Allerdings ist das Insolvenzrisiko extrem niedrig. Unter Berücksichtigung aller Genossenschaften, nicht nur der Banken oder Wohnungsgenossenschaften, beträgt die Insolvenzquote gerade einmal 0,1 %.

Kündigung und Verkauf von Genossenschaftsanteilen

Genossenschaftsanteile sind keine Aktien, die täglich gehandelt werden können. Mitgliedschaften in einer Genossenschaft sind von langfristiger Natur. Zum kurzfristigen Parken von Kapital eignen sich Genossenschaftsanteile nicht.

Deshalb stellen sie eher eine Alternative zum Festgeld mit mittelfristigen Laufzeiten als zum Tagesgeld dar. Eine Kündigung ist möglich, aber die Kündigungsfristen sind lang.

Sie sind in der Satzung festgelegt. Häufig ist eine Kündigung lediglich zum Jahresende und dann mit einer Frist von ein bis fünf Jahren möglich. Möglich ist außerdem ein Verkauf von Genossenschaftsanteilen.

Das ergibt sich aus Paragraph 76 des Genossenschaftsgesetzes. Danach ist eine Übertragung von Geschäftsanteilen an ein anderes Mitglied oder an einen Dritten, der Mitglied werden möchte, jederzeit erlaubt.

Die Einzelheiten einer Übertragung sind jedoch in den Satzungen unterschiedlich geregelt. Immer muss der Vorstand zustimmen und der Antrag auf Übertragung eines Genossenschaftsanteils muss schriftlich gestellt werden.

Darüber hinaus kann die Satzung das Recht auf Übertragung von Genossenschaftsanteilen im Einzelnen regeln und auch einschränken. Soweit sich aus der Satzung nichts anderes ergibt, gilt die gesetzliche Regelung.