Wenn Sie diesen Artikel aufschlagen, gehören Sie zu den Verbrauchern, die ihre Marktmacht als Nachfrager auch tatsächlich wahrnehmen möchten. Sie suchen nach einem Instrument, mit dem Sie einen passenden Gastarif finden können und mit dem es einfach ist, zum günstigsten Gasanbieter zu wechseln.

Ohne einen Gaspreisvergleichsrechner ist es praktisch nicht möglich, ein gutes Angebot zu finden. Der Markt ist besonders unübersichtlich.

Nicht nur unterscheidet sich die Preispolitik der verschiedenen Anbieter teilweise erheblich.

Es gibt Zeiten, in denen einige Versorger die Gaspreise konstant lassen, andere senken sie und wieder andere erhöhen sie.

Verbraucher haben außerdem noch die Qual der Wahl zwischen bis zu 900 regionalen und überregionalen Gasanbietern, die mit tausenden unterschiedlichen Tarifen um die Gunst der Kunden werben.

Dieser Tarifdschungel kann ein Grund dafür sein, dass viele Verbraucher lieber beim vertrauten Grundversorger bleiben.

Nach Erhebungen der Bundesnetzagentur bezahlen noch über 25 % zu hohe Preise für Gas, weil sie noch im Grundversorgungstarif sind.

60 % haben sich für einen günstigeren Tarif ihres örtlichen Versorgers entschieden. Nur die verbleibenden knapp 15 % der Endabnehmer haben einen Vertrag mit einem anderen Gasversorger, der günstiger ist als der Anbieter vor Ort.

Mit kostenlosen Gastarifrechnern ist es unproblematisch, den günstigsten Tarif herauszusuchen und den Gasanbieter zu wechseln.

Meistens ist dies online möglich. Im Internet gibt es eine Anzahl von Portalen, die Gaspreisvergleiche kostenlos zur Verfügung stellen.

Beispielhaft werden hier Verivox, Check24, Toptarif, Preisvergleich.de, Hauspilot.de oder Energieverbraucherportal.de genannt.

Allerdings ist es nicht immer einfach, einen besonders billigen Tarif zu finden, der gleichzeitig über verbraucherfreundliche Tarifmerkmale verfügt.

Manche Gaspreisvergleichsrechner liefern nicht unbedingt die für den Verbraucher besten Ergebnisse.

Ein Vergleichsportal, welches seine Nutzer fair über Gaspreise und Tarifmerkmale informiert ist Check24, dessen Gastarifrechner wir am Ende dieses Beitrags zur Verfügung stellen.

Um Fallstricke zu vermeiden, müssen jedoch die richtigen Voreinstellungen über die Filterfunktionen ausgewählt werden.

Voraussetzungen für einen Gasanbieterwechsel

Den Gasanbieter wechseln kann nur, wer Vertragspartner des ursprünglichen Gasvertrages ist. Wichtig ist also ein eigener Liefervertrag mit dem Gasanbieter.

Mieter, die ihre Gaskosten über den Vermieter abrechnen, können einen Wechsel des Gasversorgers nicht selbst vornehmen.

Weitere Voraussetzung ist, dass der ursprüngliche Vertrag aufgelöst werden kann. Ist eine feste Laufzeit vereinbart, muss deren Ende abgewartet werden.

Ausnahmen bestehen nur beim Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhungen oder in bestimmten Fällen beim Umzug.

Bei einer ordentlichen Kündigung muss die Kündigungsfrist eingehalten werden. Sie ergibt sich aus dem abgeschlossenen Gasliefervertrag.

Befinden sich Gaskunden noch im Grundversorgungstarif ist eine Kündigungsfrist von 2 Wochen vorgeschrieben. In anderen Fällen sehen Verträge oft eine längere Kündigungsfrist vor.

Neben der ordentlichen Kündigung gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Es greift, wenn Preiserhöhungen ins Haus flattern.

Ein Sonderkündigungsrecht besteht auch bei einem Umzug, wenn der bisherige Gaslieferant am neuen Standort überhaupt kein Gas anbieten kann oder nur zu höheren Preisen.

Im Falle eines Umzuges sollten sich Verbraucher rechtzeitig um einen günstigen Gasversorger kümmern.

Kann der ursprüngliche Gasanbieter überhaupt nicht liefern, tritt automatisch der örtlichen Grundversorger ein. Ist dies geschehen, ist ein Wechsel erst möglich, nachdem der Vertrag mit dem Grundversorger aufgelöst wurde.

Das Sonderkündigungsrecht unterliegt einer Kündigungsfrist, die zusammen mit dem Erhöhungsschreiben bekannt gegeben werden muss.

Das kann schriftlich aber auch per E-Mail erfolgen. Das Sonderkündigungsrecht muss innerhalb dieser Frist ausgeübt werden, sonst ist die Kündigung ungültig.

Wie funktioniert ein Gasanbieterwechsel?

In den meisten Fällen kann der Anbieterwechsel direkt nach Durchführung des Vergleichs online eingeleitet werden. Hierzu klickt man auf den dafür vorgesehenen Button im Vergleichsergebnis.

In der Regel müssen sich Gaskunden nicht um den mit dem Wechsel in Zusammenhang stehenden Verwaltungskram kümmern.

Der ausgewählte Anbieter nimmt dem Neukunden diese Arbeit ab und kündigt auch den Altvertrag. Es gibt aber Ausnahmen.

Das Sonderkündigungsrecht muss vom Verbraucher selbst ausgesprochen werden. Manche Gasanbieter bitten ihre Kunden darüber hinaus selbst ordentlich zu kündigen, wenn bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nur noch wenige Tage bestehen.

Bauliche Maßnahmen sind nicht erforderlich. Insbesondere muss der Gaszähler nicht ausgewechselt werden.

Der Wechselvorgang nimmt einige Zeit in Anspruch. Der Zeitraum richtet sich vor allem nach den Kündigungsfristen und kann zwischen 6 und 12 Wochen betragen.

Tarifauswahl

Billiges Gas und günstiges Gas, das können zwei sehr unterschiedliche Dinge sein. Der Preis ist nicht alles.

Ein günstiger Gastarif ergibt sich aus der Kombination von angemessenem Gaspreis und verbraucherfreundlichen Tarifbestimmungen.

Die Tarifmerkmale ähneln denen beim Strom, die wir im Beitrag über Strompreise näher beschrieben haben.

Verbraucherfeindlich sind Gasverträge mit langer Laufzeit, hohen Vorauszahlungen oder Kautionen und Verträge, in denen bestimmte Abnahmemengen vereinbart werden (KWh-Pakete). Gerade Lieferverträge mit solchen Bedingungen erscheinen häufig besonders preisgünstig.

Günstig sind hingegen Gasverträge mit einer relativ kurzen Laufzeit bis zu einem Jahr und einer verhältnismäßig langen Preisgarantie. Die Laufzeit sollte eine Heizperiode umfassen.

Ein Sonderfall sind Boni. Neukundenboni lassen den Gaspreis für das erste Jahr gering erscheinen, wie bei einem typischen Lockvogelangebot.

Der Preis kann sich aber in den Folgejahren deutlich verteuern. Deswegen sind Neukundenboni nur zu empfehlen, wenn nach Ablauf eines Jahres, der Heizperiode, definitiv erneut gewechselt werden soll.

Die Möglichkeit des Wechsels sollte von vornherein durch entsprechende Tarifmerkmale abgesichert werden: Laufzeit ein Jahr, kurze Kündigungsfrist, nach Möglichkeit einen Monat, kurze Vertragsverlängerung.

Tipps zur Nutzung von Gastarifrechnern

Jede Gaspreiserhöhung sollte zum Anlass genommen werden, sich über die Marktlage mithilfe eines Gaspreisvergleichsrechners zu informieren und gegebenenfalls einen Gasanbieterwechsel durchzuführen.

Sonst sollte man sich rechtzeitig vor Beginn der nächsten Heizperiode informieren. Wählen Sie in einem ersten Schritt die Voreinstellungen so aus, dass trotz Ausschluss der Fallstricke möglichst viele Anbieter verglichen werden können. Später können Sie weiter selektieren:

Tragen Sie Postleitzahl, Verbrauch in Kilowattstunden und Heizleistung ein. Ihr tatsächlicher Verbrauch ergibt sich aus der Jahresrechnung. Sie können ebenso Richtwerte einsetzen.

Welcher Richtwert anzunehmen ist, kann mit einem Klick auf das Fragezeichen ermittelt werden. Die Heizleistung kann entweder der letzten Gasrechnung entnommen werden oder ist auf der Heizungsanlage vermerkt.

Entscheiden Sie, ob das Gas privat genutzt werden soll oder zu gewerblichen Zwecken. Klicken Sie bei nur Biogas- oder Klimatarife auf „Nein“.

Öko Gastarifen widmen wir einen gesonderten Artikel. Lassen Sie sich immer zunächst alle Tarife anzeigen. Später können Sie das ändern.

Wählen Sie nun die Tarife mit Boni ab (unter „Bonus“ auf „Nein“ klicken).

Sofern sie von vornherein planen, nach Ablauf der vereinten Preisbindung und/oder der Laufzeit den Tarif zu wechseln, können Sie diese Voreinstellung in einem zweiten Durchgang ändern. Klicken Sie auf „Jetzt vergleichen“.

Sie erhalten das Vergleichsergebnis nach Preisen geordnet. Der Tarif des regionalen Grundversorgers ist zum Vergleich oben aufgeführt.

Stellt der Grundversorger mehrere Tarife zur Verfügung, können Sie diese mit einem Dropdownmenü hintereinander aufrufen.

Öffnen Sie jetzt das Fenster für weitere Einstellungen. Wählen Sie die Tarifmerkmale kWh-Pakete und nur Tarife gemäß den Richtlinien des Vergleichsportals ab und setzen Sie die Empfehlungsquote auf „egal“.

Wählen Sie unter „Tarife pro Anbieter“ fünf Tarife aus.

Belassen Sie es bei der voreingestellte Laufzeit; 12 Monate sind optimal. Auch die Preisgarantie sollte wenigstens 12 Monate betragen.

Unter der Rubrik „Art der Preisgarantie“ ist „Preisfixierung“ voreingestellt. Lassen Sie es in einem 1. Schritt bei dieser Voreinstellung.

Die Kündigungsfrist ist mit 6 Wochen voreingestellt. Eigentlich ist eine monatliche Kündigungsfrist besser.

Aber 6 Wochen sind gerade noch erträglich. Verändern Sie die Rubrik „Vertragsverlängerung“ auf maximal einen Monat. Um unnötige Vorleistungen zu vermeiden, ist die voreingestellte monatliche Abschlagszahlung die richtige Wahl.

Klicken Sie jetzt auf „neu berechnen“. Sie werden sehen, dass sich die Anzahl der im Vergleich aufgeführten Kreditanbieter mit den zusätzlichen Voreinstellungen deutlich verringert hat.

Wiederholen Sie jetzt gegebenenfalls den Vorgang mit veränderten Voreinstellungen.

Die Filterfunktion „Preisgarantie“ bedarf besonderer Beachtung. Es gibt drei Varianten.

Die Preisfixierung bezieht sich nicht auf staatlich veranlasste Steuern und Abgaben. Verändern sich diese Preiskomponenten, verändert sich gleichzeitig der Gaspreis.

Die Nettopreisgarantie umfasst alle Komponenten mit Ausnahme der Gassteuer und der Mehrwertsteuer.

Nur die Preisgarantie im engeren Sinne ist eine echte Garantie. Sie umfasst alle Bestandteile des Gaspreises, einschließlich aller Steuern und Abgaben

Wenn Sie mehrere Möglichkeiten durchspielen, werden Sie eine interessante Feststellung machen.

Je verbraucherfreundlicher ein Tarif voreingestellt wird, desto weniger Anbieter werden Sie finden.

Besonders sensibel in diesem Zusammenhang sind Kombinationen aus echter Preisgarantie, kurzer Kündigungsfrist und kurzer Vertragsverlängerung von höchstens einem Monat. Verbraucherfreundlichkeit hat zudem seinen Preis.