Wer schon einmal ein Darlehen zur Baufinanzierung aufgenommen hat, wird die Begriffe endfällige Darlehn (Festdarlehen) und Tilgungsaussetzungsdarlehn möglicherweise kennen. Diese Darlehnsformen sind zur (Zwischen-)Finanzierung des Eigenheims durchaus nicht unüblich.
Bei endfälligen Darlehn oder auch Tilgungssaussetzungsdarlehn fallen während der Laufzeit des Kredites lediglich die Zinsen an.
Die Zinsen können bei einem solchen Kredit variabel oder auch über die gesamte Laufzeit fest vereinbart sein. Die Darlehnssumme wird erst zum Ende der Laufzeit in einem Betrag fällig.
Endfällige Darlehn sind oft Teil komplizierter Finanzierungsangebote für Bauvorhaben oder den Kauf des Eigenheims.
Die Rückzahlung des Kredits am Ende der Laufzeit wird durch einen so genannten Tilgungsträger sichergestellt.
Meist werden Lebensversicherungen oder Bausparverträge als Tilgungsträger angeboten. Auch bereits bestehende Lebensversicherungen und Bausparverträge können eingesetzt werden.
Festdarlehen selten empfehlenswert
Wer solch komplexe Finanzierung angeboten bekommt, sollte immer genau hinschauen und auch auf die Nebenkosten, die Vertragsbedingungen im Einzelnen und die Laufzeiten achten.
Ob Finanzierung unter Einschluss endfälliger Darlehn sinnvoll und günstig ist, hängt immer auch von den Lebensumständen und der Lebensplanung des einzelnen ab.
Endfällige Darlehn werden oft zur Finanzierung für fremd vermietete Immobilien eingesetzt. Die Zinsen sind regelmäßig etwas höher als bei Tilgungsdarlehn.
Sie können aber als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.
Verschiedene Tilgungsträger
Natürlich werden endfällige Darlehn nicht nur zur Baufinanzierung eingesetzt und als Tilgungsbeiträge kommen auch nicht nur Bausparverträge oder herkömmliche Lebensversicherungen in Betracht.
Auch fondgebundene Lebensversicherungen, Rentenversicherungen oder Investmentfonds kommen in Frage.
Ist der Tilgungsträger nicht schon – ganz oder teilweise – angespart, werden die ersparten Tilgungsbeiträge genutzt. Statt das Darlehn zu tilgen, wird also in den Tilgungsträger investiert.
Der Tilgungsträger wird bei Abschluss des endfälligen Darlehns an den Darlehnsgeber abgetreten.
Wegen der erwarteten Zinseszinseffekte beim Tilgungsträger soll am Ende die Gesamtbelastung aus dem Kredit geringer sein als bei einem normalen Tilgungsdarlehn, was im Einzelfall immer genau nachgeprüft werden sollte.
Im Idealfall liegt die aus dem Tilgungsträger erwartete Rendite unter den Kreditzinsen. Das kann zum Beispiel eintreten, wenn der Tilgungsträger ein Investmentfond ist.
Das Risiko liegt natürlich in der Wertentwicklung des Investmentfonds. Bleibt die hinter den Erwartungen zurück, kann am Ende der Laufzeit eine Finanzierungslücke entstehen.