Vergleichen heißt Geld sparen. Das gilt natürlich auch für Bu-Versicherungen (Berufsunfähigkeitsversicherungen). Aber wie bei kaum einer anderen Versicherung geht es nicht nur um die Prämienhöhe, sondern vor allem um den Leistungsumfang, wie er in den umfangreichen allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraglich festgeschrieben wird.

Hier lauern für den Versicherten manche Überraschungen.

Versicherer sind wählerisch.

Für Versicherungsgesellschaften stellen Bu-Versicherungen im Prinzip ein verhältnismäßig großes Risiko dar.

Tritt der Versicherungsfall ein, müssen schnell Leistungen von einigen hunderttausend Euro erbracht werden. Versicherungen steuern auf zwei Wegen gegen.

Sie versuchen, den Leistungsumfang über Allgemeine Geschäftsbedingungen zu minimieren und zieren sich sehr oft, im Versicherungsfall einzutreten.

Und sie sind sehr wählerisch, wenn es um die Aufnahme neuer Versicherungsnehmer geht.

Nach Erhebungen werden etwa 200.000 Anträge jährlich abgelehnt.

Vergleich online möglich

Wer eine günstige Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, die bei Eintritt des Versicherungsfalles auch tatsächlich angemessene Leistungen erbringt, der kommt um einen umfassenden Vergleich nicht herum.

.Internetportale bieten Vergleichsrechner an, die die Arbeit erheblich erleichtern.

Die Rechner berücksichtigen besonders günstige Angebote von Direktversicherern und vergleichen darüber hinaus bestimmte Sondertarife wie die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr.

Wer sich in das Formular einträgt, muss allerdings mit einer kurzen telefonischen Beratung rechnen. Angesichts der Kompliziertheit von Berufsunfähigkeitsversicherungen eher eine sinnvolle Angelegenheit.

BU: Darauf sollte man achten

Berufsunfähigkeitsversicherungen, die ihren Namen verdienen, sollten folgende Vertragsbestimmungen enthalten:

Konkrete Verweisung statt abstrakter Verweisung

Hierbei geht es um die Ausübung eines anderen, aber gleichwertigen Berufs.

Ein Chirurg beispielsweise kann wegen eines körperlichen Leidens nicht mehr operieren. Er ist aber in der Lage, eine leitende Stellung in der Verwaltung eines Krankenhauses einzunehmen oder als Gutachter zu arbeiten.

Bei einer abstrakten Verweisung reicht die theoretische Möglichkeit aus, die vergleichbare Tätigkeit muss nicht tatsächlich ausgeübt werden.

Wird eine konkrete Verweisung vereinbart, entfällt die Leistungspflicht nur, wenn die vergleichbare Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird.

Bei neuen Versicherungsverträgen sind abstrakte Verweisungen eher selten. Dennoch sollte immer auf klare Formulierungen geachtet werden.

Erforderlich ist eine klare Regelung, dass Berufsunfähigkeit nur dann entfällt, wenn eine vergleichbare Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird.

Ausdrücklicher Ausschluss von § 19 VVG

Keine Kündigungsmöglichkeit, kein Rücktritt und auch keine Beitragserhöhung, wenn im Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein dem Versicherten nicht bekanntes erhöhtes Risiko vorlag.

Inflationsausgleich

Garantierter Ausgleich in Höhe von 2 bis 3 % jährlich.

Ist eine Garantie nicht zu erreichen, sollten wenigstens eventuell von den Gesellschaften erwirtschaftete Überschüsse zum Inflationsausgleich verwandt werden.

Nachversicherungsgarantie

Sie ergänzt die Dynamisierung für den Inflationsausgleich.

Ändern sich die persönlichen Verhältnisse beispielsweise durch Heirat oder Wechsel des Arbeitsplatzes, sollte eine Erhöhung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich sein.

Prognoseanforderungen

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nur bei einer bestimmten voraussichtlichen Dauer der Berufsunfähigkeit.

Der Versicherer sollte eintreten, wenn der Versicherte voraussichtlich sechs Monate berufsunfähig sein wird. In der Vergangenheit betrug der Zeitraum häufig drei Jahre.

Beginn der Leistungspflicht

Die Leistungspflicht sollte einsetzen, sobald die Berufsunfähigkeit beginnt.

Denn gerade in den ersten Monaten der Berufsunfähigkeit entstehen dem Betroffenen zusätzliche Kosten, zum Beispiel durch teure ärztliche Behandlungen.

Häufig zieht sich die Feststellung der Berufsunfähigkeit die Länge. Deshalb ist die Vereinbarung von rückwirkenden Zahlungen in den ersten sechs Monaten sinnvoll.

Regelungen bei verspäteter Meldung

Vielfach wird der Ernst einer Erkrankung nicht unmittelbar nach dem Auftreten, sondern erst sehr viel später erkannt. Entsprechend verspätet sich die Anmeldung.

In solchen Fällen sollte die Versicherung für mindestens drei Jahre rückwirkend zahlen.
Stundung der Beiträge während des Feststellungsverfahrens

Versicherungen prüfen die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit genau, und das Verfahren zieht sich häufig sehr in die Länge.

Die Prüfungsphase ist für Versicherte häufig besonders problematisch, und in einigen Fällen können die Beiträge aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr entrichtet werden.

Damit der Versicherungsschutz nicht verloren geht, sollte der Vertrag eine zinslose Stundung wenigstens auf Antrag vorsehen.

Zusätzliche Kriterien

Neben diesen wichtigen Kriterien gibt es noch weitere Punkte, auf die Versicherungsnehmer achten sollten.

Dazu gehören die Begrenzung des Rücktrittsrechts des Versicherers auf höchstens fünf Jahre, der Verzicht auf eine Nachprüfung bei befristeter Anerkennung des Anspruchs, der Wegfall der Arztanordnungsklausel und schließlich die Gewährung weltweiten Versicherungsschutzes.
Wann ist man berufsunfähig?

Berufsunfähigkeitsversicherungen gehören zu den Invaliditätsversicherungen. Es gibt zwei Wege für den Abschluss.

Sie werden als Zusatzversicherungen zu Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen angeboten.

Möglich ist außerdem eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung.

Berufsunfähigkeit bedeutet, dass der zuletzt ausgeübte Beruf oder eine gleichwertige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen überhaupt nicht mehr oder nur noch zu 50 % ausgeübt werden kann.

Gleichwertig ist eine Tätigkeit, wenn sie der Ausbildung, der Erfahrung und der bisherigen Lebensstellung des Versicherten entspricht.

Die Berufsunfähigkeit muss ärztlich nachgewiesen werden. Dabei muss eine Prognose über die zukünftige Entwicklung des Gesundheitszustandes abgegeben werden.

Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer voraussichtlich für einen vertraglich festgesetzten Zeitraum zur Berufsausübung nicht in der Lage sein wird.

Je länger der vereinbarte Prognosezeitraum ist, desto schwieriger ist die Prognose selbst.

Von der Berufsunfähigkeit zu unterscheiden ist die Erwerbsunfähigkeit.

Erwerbsunfähig ist, wer überhaupt keine entgeltliche Tätigkeit mehr ausüben kann. Ebenso wie bei der Berufsunfähigkeit gibt es auch hier eine teilweise Erwerbsminderung.

Wichtig ist, dass für die Feststellung der Berufsunfähigkeit der Grad einer Behinderung keine Rolle spielt. Es kommt allein darauf an, ob der gesundheitliche Schaden ursächlich für die Beeinträchtigung der Berufsausübung ist.

Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Braucht man eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Wie bei kaum einer anderen Versicherungsart lässt sich diese Frage eindeutig mit Ja beantworten.

Fast jeder vierte Arbeitnehmer, so die letzten Erhebungen, muss seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aufgeben.

Neben schweren physischen spielen psychische Erkrankungen, beispielsweise Depressionen, zunehmend eine Rolle.

Stellt sich eine Erkrankung als so schwer heraus, dass der Beruf höchstens noch zu 50 % ausgeübt werden kann, ist sehr oft die wirtschaftliche Existenz fundamental gefährdet.

Einerseits entstehen gegebenenfalls hohe Kosten für die ärztliche Behandlung und für die Rehabilitation. Andererseits fallen nach einigen Wochen die regelmäßigen Einkünfte in der gewohnten Höhe weg.

Gesetzlicher Versicherungsschutz reicht nicht

Nur ein Teil der wirtschaftlichen Schwierigkeiten kann über die mit der gesetzlichen Rentenversicherung verbundene Erwerbsminderungsrente aufgefangen werden.

Vor allem für die nach dem 1.1.1961 Geborenen ist der gesetzliche Versicherungsschutz bei weitem nicht ausreichend.

Ein Anspruch auf die volle Erwerbsunfähigkeitsrente besteht schon dann nicht mehr, wenn der Versicherte drei bis sechs Stunden täglich arbeiten kann.

Angenommen werden muss jede Arbeit, die gesundheitlich möglich ist, gleichgültig in welchem Beruf.

Darüber hinaus greift der gesetzliche Versicherungsschutz nur, sofern in den letzten fünf Jahren vor Eintritt des Versicherungsfalles mindestens 36 Monate Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden.

Eine private Bu-Versicherung ist deshalb in jedem Fall für nach dem 1.1.1961 Geborene zu empfehlen, selbst wenn sie Auszubildende, Studenten oder Berufsanfänger sind.

Sonderfall Selbstständige

Für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung besonders wichtig. Allerdings gibt es gerade für diese Berufsgruppen einige Besonderheiten.

Werden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet, gilt dasselbe wie für Arbeitnehmer.

In allen anderen Fällen gilt das folgende: Keine Rente wird gezahlt, wenn das Unternehmen ohne weiteres, auch durch Übernahme von Tätigkeiten durch Mitarbeiter, normal weitergeführt werden kann.

Nach Auffassung der Versicherer liegt eine Berufsunfähigkeit dann nicht vor.
Von einer Berufsunfähigkeit wird hingegen ausgegangen, wenn Umsatzeinbußen entstehen oder zur Fortführung des Unternehmens erhebliche Investitionen erforderlich sind.

Bu für Beamte sinnvoll?

Bei Dienstunfähigkeit (entspricht der Berufsunfähigkeit bei anderen Berufen) hat der Beamte einen Anspruch auf Ruhegehalt, wenn eine fünfjährige Dienstzeit verstrichen ist.

Das Ruhegehalt entspricht der Erwerbsminderungsrente für Arbeitnehmer. Voraussetzung ist, dass der Beamte aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflicht dauerhaft nicht mehr in der Lage ist.

Versorgungslücken können entstehen, wenn die Dienstunfähigkeit in jüngeren Jahren eintritt. Sie sind weniger gravierend als bei anderen Arbeitnehmern. Deswegen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Dynamik in der Regel ausreichend.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte muss eine Dienstunfähigkeitsklausel enthalten, damit sie greift. Sie lautet etwa folgendermaßen: "bei Beamten gilt die Versetzung oder Entlassung in den Ruhestand als Berufsunfähigkeit…"

Die Klausel bewirkt, dass sich der Versicherungsgeber der medizinischen Beurteilung des Dienstherrn anschließt, und weitere Nachweise nicht erforderlich sind.

Berufsunfähigkeitsversicherung und Hartz IV

Eine Bu-Rente in einer angemessenen Höhe verhindert das Abgleiten in die Sozialhilfe. Reicht die Rente nicht aus, kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Hartz IV in Anspruch genommen werden.

Sozialhilfe tritt also in Ergänzung einer Berufsunfähigkeitsrente insoweit ein, als die Rente unterhalb der Hartz IV Sätze bleibt.

Hartz IV hat viele Nachteile, die durch eine ausreichende Berufsunfähigkeitsrente vermieden werden können.

Bezieher einer Bu-Rente brauchen weder ihr Vermögen noch ihre Einkünfte zum Beispiel aus Kapitalvermögen oder Vermietung zur Bestreitung des Lebensunterhalts einsetzen, bevor die Rente ausgezahlt wird.

Verträge über eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Nachversicherungsgarantie erlauben die jederzeitige Anpassung der Rentenhöhe. Auf diese Weise kann ein Abgleiten in Hartz IV verhindert werden, wenn sich die Lebensumstände ändern.

Leistungen

Liegen die vertraglichen Voraussetzungen vor, zahlt der Versicherer eine Leibrente. Die Höhe richtet sich nach den Vereinbarungen.

Empfehlenswert sind 75 % des letzten Nettogehaltes. Die Berufsunfähigkeit muss ärztlich nachgewiesen werden und mindestens 50 % betragen.

Abweichend davon sind Staffeltarife möglich.

Beispielsweise kann bereits eine dauerhafte Beeinträchtigung in Höhe von 25 % für einen Teil der Berufsunfähigkeitsrente ausreichen. Der verbleibende Teil wird jedoch erst ab einer Beeinträchtigung von 75 % fällig.

Aus dem Versicherungsvertrag ergeben sich Regelungen zur Versicherungsdauer und zur Leistungszeit.

Die Versicherungsdauer bestimmt das Alter bis zu dem ein Versicherungsfall zu einem Anspruch gegenüber dem Versicherer führt. Die Leistungsdauer beschreibt den Zeitpunkt, bis zu dem die Leibrente längstens ausgezahlt wird.

Ist beispielsweise eine Versicherungsdauer bis zum 55. Lebensjahr und eine Leistungsdauer bis zum 67. Lebensjahr vereinbart, wird bei Eintritt der Berufsunfähigkeit bis zum 55. Lebensjahr gezahlt und Zahlungen werden bis zum 67. Lebensjahr fortgesetzt.

Eine Bu-Versicherung bezieht sich grundsätzlich auf den Beruf, den der Versicherte vor Eintritt des Versicherungsfalles ausgeübt hat.

Deswegen entfällt die Rente beispielsweise nicht, wenn nach einer Umschulung eine neue Arbeit angenommen wird und der Versicherungsnehmer weniger verdient als im versicherten Beruf (BGH IV ZR 215/97)

Auch der Leistungsbeginn richtet sich nach dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag.
Gelten die Standardbedingungen, werden Leistungen erst ab dem siebten Monat fällig, sofern eine Feststellung der Berufsunfähigkeit über den vereinbarten Prognosezeitraum (meistens sechs Monate) hinaus nicht möglich ist.

Wirtschaftliche Nachteile können durch besondere Vereinbarungen wie rückwirkende Nachzahlungen abgemildert werden.

Mit dem Eintritt des Versicherungsfalles endet grundsätzlich die Pflicht zur Beitragszahlung.
Gesundheitsprüfung & Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen

Berufsunfähigkeitsversicherungen setzen eine Gesundheitsprüfung voraus. In der Regel ist ein umfangreicher Fragebogen auszufüllen und gegebenenfalls sind ärztliche Untersuchungen notwendig.

Falsche Angaben gefährden die Leistungspflicht

Bei der Ausfüllung des Fragebogens ist große Sorgfalt zu empfehlen.
Im Leistungsfall prüfen die Versicherungsgesellschaften sehr penibel, ob die Gesundheitsbeeinträchtigungen auf nicht angegebene Vorerkrankungen zurückzuführen sind.

Werden vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben gemacht oder Vorerkrankungen verschwiegen, kann die Leistungspflicht entfallen.

Gleiches gilt bei arglistiger Täuschung. Die meisten Auseinandersetzungen mit Versicherern aus Anlass des Versicherungsfalles entstehen, weil die Versicherungsgesellschaften falsche Angaben zum Gesundheitszustand unterstellen.

Allerdings hat die am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Novelle des VVG die Position der Versicherungsnehmer gegenüber den Versicherern deutlich gestärkt.

Danach muss der Versicherungsnehmer nur noch Tatsachen anzeigen, nach denen der Versicherer ausdrücklich schriftlich fragt. Fehleinschätzungen darüber, was Anzeige ist, gehen also zulasten der Versicherungsgesellschaft.

Vorerkrankungen führen in der Regel zu Preisaufschlägen und gegebenenfalls Leistungsausschlüssen bis hin zu einer vollständigen Ablehnung.

Wer unter einer Vorerkrankung leidet, sollte nicht sofort einen Versicherungsantrag stellen. Besser ist eine sogenannte Risikovoranfrage auch “unverbindliche Vorabanfrage Versicherungswesen” genannt.

Auf diese Weise werden Negativeinträge im Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) vermieden.

Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung

Eine solche Versicherung gibt es nicht. Wird mit dem Verzicht auf eine Gesundheitsprüfung geworben, verbergen sich dahinter Versicherungsangebote, bei denen Gesundheitsfragen etwas reduziert wurden.

Ob Bu-Versicherungen mit eingeschränkten Prüfungsverfahren im Einzelfall tatsächlich empfehlenswert sind, hängt sehr von den Vertragsbestimmungen im Einzelnen ab.

Besonders sollte auf den Leistungsumfang und auf die Höhe der zu zahlenden Versicherungsprämien geachtet werden.

Beiträge

Die Prämien der Bu-Versicherung sind nach persönlichen Faktoren und dem im Vertrag bestimmten Leistungsumfang gestaffelt. Von großer Bedeutung ist dabei das Eintrittsalter. Deswegen ist ein frühzeitiger Abschluss empfehlenswert.

Bei der Berechnung der Beiträge werden Gesundheitszustand und Zugehörigkeit zu einem bestimmten Beruf nach dem sogenannten Individualprinzip bewertet.

Je höher das danach festgestellte Risiko, desto teurer ist die Versicherung. Vorerkrankungen oder risikogeneigte Berufe führen also zu höheren Kosten.

Im Rahmen des Leistungsumfanges spielt die Versicherungsdauer ebenso eine Rolle wie die Leistungsdauer. Früher war auch das Geschlecht ein Einflussfaktor. Seit Dezember 2012 gibt es aber nur noch Unisex Tarife.

Beitragsrückgewähr oder Beitragsanrechnung?

Hier geht es um die Behandlung von erwirtschafteten Überschüssen. Sie kann den Versicherten entweder durch Beitragsrückgewähr oder durch Beitragsanrechnung gut gebracht werden.

Beitragsrückgewähr bedeutet, dass die Überschüsse zuzüglich eventueller Gewinnanteile am Ende der Vertragslaufzeit ausgezahlt werden, wenn zu diesem Zeitpunkt der Versicherungsfall nicht eingetreten ist.

Bei Beitragsanrechnung werden die Überschüsse nicht angespart, sondern mit den laufenden Beiträgen verrechnet.

Verträge mit Beitragsrückgewähr kombinieren den Unfallschutz mit einem Sparprodukt ähnlich einer Kapitallebensversicherung. Ob solche Verträge Sinn machen, wird unterschiedlich beantwortet.

Wirtschaftliche Gesichtspunkte sprechen meistens dagegen. In der Regel ist es effektiver Berufsunfallversicherung und Kapitalanlage voneinander zu trennen. Wer den durch die Beitragsanrechnung ersparten Betrag in eigener Regie anlegt, erwirtschaftet meistens bessere Renditen.

Versteuerung

Berufsunfähigkeitsversicherungen unterliegen der Einkommensbesteuerung. Die Höhe richtet sich nach dem persönlichen Steuersatz und der Art der Rente.

Eine private, eigenständige Bu-Versicherung wird wie eine temporäre Leibrente versteuert.
Der steuerpflichtige Ertragsanteil richtet sich nach der Dauer der empfangenen Leistung. Je früher die Rente beansprucht wird desto höher ist der Ertragsanteil.

So beträgt der Ertragsanteil bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren noch ungefähr 16 %. Einzelheiten ergeben sich aus Paragraph 55 der Einkommenssteuerdurchführungsverordnung (zu Paragraph 22 EStG).

Wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung innerhalb staatlich geförderter Altersvorsorgeprodukte abgeschlossen, gelten andere Regeln.

Versicherungen im Zusammenhang mit betrieblichen Altersvorsorgeverträgen sind voll zu versteuern, sofern die Prämien steuerbegünstigt waren.

Im Rahmen von Rürup-Renten gilt die Kohortenbesteuerung. Entscheidend ist das Jahr, in dem der Versicherungsfall eintritt.

Für 2012 hat der Gesetzgeber die Bemessungsgrundlage auf 64 % festgelegt, sie steigt bis zum Jahr 2020 um 2 % und danach um 1 % jährlich, bis 100 % im Jahr 2040 erreicht werden (Paragraph 63 EStG).