Jährlich erhalten Tausende von Sparern eine Einmalzahlung aus einer über viele Jahre angesparten Kapital Lebensversicherung. Oft handelt es sich um stattliche Beträge. Aber in welches Finanzprodukt soll die Ablaufleistung erneut angelegt werden?

Wenn es nach den meisten Versicherungen geht, ist die Antwort auf diese Frage einfach. Am besten man investiert das gesamte Geld in eine Sofortrente.

Doch es gibt Alternativen, die in vielen Fällen für Versicherungsnehmer die bessere Lösung darstellen. Neben Fondsauszahlungsplänen, Indexfonds oder anderen festverzinslichen Produkte sind auch die Geldanlagen in einen Auszahlungsplan erwägenswert.

Was ist ein Bankenauszahlungsplan?

Der Sparer legt einen bestimmten, nicht allzu kleinen Betrag für eine feste Laufzeit bei einer Bank an.

Das angelegte Kapital wird zu einem gleich bleibenden vorher vereinbarten Zinssatz verzinst. Aus der Geldanlage erhält der Sparer vorher fest vereinbarte Zahlungen in regelmäßigen Intervallen. Üblich sind monatliche oder vierteljährliche Zahlungen.

Der Auszahlungsplan ist gebührenfrei. Dennoch ist diese Sparform auch für die anbietenden Geldinstitute interessant.

Denn sie erzielen am Kapitalmarkt im Durchschnitt eine höhere Rendite, als die ihren Kunden gewährten Zinsen.

Nicht viele Banken bieten Bankentnahmepläne an. Dennoch sind die Konditionen sehr unterschiedlich. Gegenwärtig liegen die besten Angebote leider nur bei deutlich weniger als 2 % Zinsen.

Das Internetportal Biallo bietet einen guten Entnahmeplan-Vergleich an. Unterschieden werden zwei verschiedene Arten von Bankauszahlungsplänen.

Auszahlungsplan ohne Kapitalverzehr

Bei dieser Variante bleibt der Kapitalstock vollständig erhalten. Deswegen nennt man den Auszahlungsplan ohne Kapitalverzehr auch „ewige Rente“.

Entsprechend niedriger fallen die regelmäßigen Zahlungen aus diesem Sparprodukt aus.

Ein Auszahlplan ohne Kapitalverzehr bietet sich an, wenn der gesamte Kapitalstock für die Erben erhalten werden soll.

Allerdings stellt sich dann die Frage, ob nicht andere Anlageformen wie festverzinsliche Wertpapiere lukrativere Alternativen sind.

Auszahlplan mit Kapitalverzehr

Beim Entnahmeplan mit Kapitalverzehr werden die regelmäßigen Auszahlungen auch mit einem bestimmten Prozentsatz aus dem Kapitalstock gespeist.

Der ist in der Regel bei Ablauf des Sparplans aufgebraucht. Die Höhe der regelmäßigen Zahlungen aus dem Sparvertrag richtet sich danach, wie lange das eingesetzte Kapital reichen soll, also nach der Laufzeit des Vertrages.

Üblich sind Laufzeiten zwischen vier und zehn Jahren. Es sollen aber auch bei einigen Banken Laufzeiten bis zu 25 Jahren möglich sein.

Die Entnahmen setzen sich aus zwei Komponenten zusammen: dem ausgeschütteten Teilbetrag der ursprünglichen Kapitalanlage und den anteiligen Zinsen auf den verbleibenden Restbetrag der Anlagesumme.

Neben der Laufzeit hängt der Entnahmebetrag beim Auszahlplan mit Kapitalverzehr von der ursprünglichen Anlagesumme und von den ausgehandelten Zinskonditionen ab.

Für Anleger, die der Abgeltungssteuer unterliegen, bieten Bankentnahmepläne mit Kapitalverzehr einen interessanten Vorteil. Mit zunehmender Laufzeit verringern sich stetig die Zinserträge und damit auch die eventuell anfallenden Abgeltungssteuern.

Auszahlplan mit Teilkapitalverzehr

Manche Banken bieten seit einiger Zeit Mischformen an, Auszahlungspläne mit Teilkapitalverzehr. In der Regel sind diese Verträge so angelegt, dass bei Laufzeitende etwa 50 % des eingesetzten Kapitals übrig bleibt.

Bei dieser Variante sind die monatlichen Auszahlungsbeträge natürlich geringer, am Ende bleibt jedoch ein Kapitalstamm übrig, der neu angelegt und/oder vererbt werden kann.

Auszahlungspläne mit Teilkapitalverzehr werden ausdrücklich leider nur von wenigen Banken angeboten. Bei einigen Geldinstituten können Anleger sich über einen Umweg solche Auszahlungspläne selbst basteln.

Diese Banken erlauben den Anlegern, den monatlichen Auszahlungsbetrag frei festzulegen. Bei anderen Instituten hingegen werden alle Komponenten nach den Vorgaben der Bank vorher fest vereinbart, und zwar ausschließlich mit dem Ziel, dass am Ende der Laufzeit die Geldanlage aufgebraucht ist.

Den Effekt „Teilkapitalverzehr“ können Anleger selbst herstellen, wenn sie bei derselben Bank oder bei unterschiedlichen Geldinstituten zwei verschiedene Bankauszahlungspläne abschließen mit je 50 % des vorgesehenen Gesamtkapitals.

Die Vorteile von Bankentnahmeplänen

Es handelt sich um eine sichere und von vornherein vollständig kalkulierbare Geldanlage. Das ist bei einer Sofortrente ähnlich.

Beim Fondssparen winken höhere Renditen, allerdings auch ein wenn auch geringes Verlustrisiko. Nicht verbrauchtes Restkapital aus dem Auszahlungsplan ist ohne weiteres vererbbar. Bei Fondsauszahlungsplänen oder Indexfonds ist das genauso.

Die Sofortrente verfällt dagegen mit Eintritt des Erbfalles, es sei denn, es werden Rentengarantiezeiten gegen teilweise erhebliche Renditeeinbußen vereinbart.

Die Nachteile von Bankauszahlplänen

Zinserträge sind steuerpflichtig, sofern die Freibeträge überschritten werden. Die Abgeltungssteuer schmälert die Rendite. Auswirkungen hat das vor allem bei größeren Beträgen. Damit die Freibeträge wirksam werden können, muss der Bank ein Freistellungsauftrag übergeben werden.

Andernfalls werden 25 % Abgeltungssteuer zuzüglich Soli und zuzüglich eventueller Kirchensteuer ohne Berücksichtigung von Freibeträgen an die Finanzbehörde abgeführt.

Allerdings werden viele Anleger im Rentenalter sich die Abgeltungssteuer wenigstens teilweise über die Einkommenssteuererklärung zurückholen können, sofern sie nicht andere hohe Einkünfte haben.

Der Auszahlungsplan ist vollständig unflexibel. Was einmal vereinbart wurde, kann nicht mehr geändert werden. Das gilt in aller Regel nicht nur für die Laufzeit und den Zinssatz, sondern auch für den gewählten Auszahlungsmodus.

Fondsentnahmepläne lassen sich hingegen in Bezug auf Laufzeiten und Entnahmen eher anpassen. Sofortrenten gibt es bis ans Lebensende.

Das ist bei Auszahlungsplänen anders. Handelt es sich um einen Entnahmeplan mit Kapitalverzehr ist das Geld am Ende der Laufzeit aufgebraucht und damit entfallen die regelmäßigen Zahlungen. Anders als bei Sofortrenten sehen Bankauszahlungspläne keine Beteiligung an Überschüssen vor.

Auf der anderen Seite müssen Versicherer schon sehr alt werden, etwa 90 Jahre, damit sich Sofortrenten tatsächlich auszahlen.

Ist ein Bankauszahlungsplan empfehlenswert?

Ein Bankauszahlplan eignet sich vor allem zur Überbrückung von Zeiten geringeren Einkommens vor Eintritt der gesetzlichen Rentenversicherung (zum Beispiel Altersteilzeit).

Sehr sicherheitsbewusste Anleger, die eigentlich nicht auf ein Zubrot zur gesetzlichen Rente angewiesen sind, profitieren ebenfalls.

Grundsätzlich gilt, dass mit zunehmendem Alter auf eine Risikostreuung bei der Kapitalanlage besonders geachtet werden sollte.

Vor allem bei größeren Beträgen empfiehlt sich deshalb nicht die alleinige Anlage in eine Sofortrente oder einen Bankenauszahlungsplan. Vielmehr ist die Investition in unterschiedliche Anlageformen empfehlenswert. Dabei sollte die Geldanlage in Aktien und andere risikoreiche Wertpapiere eher in den Hintergrund treten.

Außerdem ist eine kleine Bargeldreserve (Tagesgeld) keine schlechte Idee. Ein Auszahlungsplan kann als eine von verschiedenen Anlageformen durchaus Sinn machen.

Statt eines Auszahlungsplans ohne Kapitalverzehr sind jedoch in der Regel Direktinvestitionen in festverzinsliche Wertpapiere lukrativer. Auszahlungspläne mit langen Laufzeiten eignen sich in Hochzinsphasen.

Sind die Zinsen extrem niedrig, wie gegenwärtig, können nur kurze Laufzeiten, zum Beispiel vier Jahre, empfohlen werden. Um einen Inflationsausgleich zu gewährleisten, sollten die Zinssätze nicht unter 2 % liegen.